Auslandsberührung

Der Begriff der Adoption mit Auslandsberührung wird verwendet, wenn ein Kind im Inland adoptiert wird, jedoch dieses oder seine Adoptiveltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. 

Eine Anhörung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes hat in solchen Fällen zu erfolgen. In der Regel entfällt hier ein internationales Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren. Lebt das Kind zum Zeitpunkt der Adoption seit weniger als zwei Jahren in Deutsch­land, so ist hingegen ein internationales Vermittlungs­verfahren durchzuführen.

Aufgrund der Vielzahl binationaler Ehen stellen Stiefeltern­adoptio­nen den größten Anteil der Inlandsadoptionen mit Auslandsberührung dar.