Erziehungsberatung
Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Sie richtet sich an Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und junge Menschen mit dem Ziel, individuelle und familienbezogene Probleme zu klären und zu bewältigen. Ratsuchende erhalten neben Beratung – persönlich wie gegebenenfalls auch unter Einsatz des Internet – zusätzlich das Angebot zu pädagogischen und damit verbundenen therapeutischen Leistungen.
Rechtsgrundlage
Die Ratsuchenden bei der Erziehungsberatung werden bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen professionell unterstützt. Die vom Gesetzgeber bewusst gewählte Niedrigschwelligkeit, die es Eltern oder Jugendlichen ermöglicht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden, unterscheidet die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung von den anderen Hilfeformen. Dennoch setzt die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung die Feststellung eines erzieherischen Bedarfs voraus, der die Notwendigkeit der Hilfeleistung begründet
(§ 27 SGB VIII). Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung erfolgt freiwillig. Sie ist kostenlos und vertraulich.
Erziehungsberatungsstellen bieten grundsätzlich in folgenden Bereichen Unterstützung und Hilfeleistungen an:
- Diagnostik zu kindlicher Entwicklung, (Schul-)Leistung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Persönlichkeit u. a.
- Beratung in Fragen der Erziehung für Eltern allein oder in Gruppen
- Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei persönlichen Fragen, Fragen zu Schule, Arbeit, Freundschaft, Partnerbeziehung und familiären Konflikten
- Familienberatung und -therapie
- Spieltherapie und/oder (heil-)pädagogische Förderung von Kindern – einzeln und in der Gruppe
- Begleitung und Beratung bei Trennung und Scheidung
- begleiteter Umgang zwischen Elternteil und Kind nach einer Trennung / Scheidung
- Krisen- und Notfallberatung bei akuten Problemen
- Fachgespräche und Kooperation mit Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräften, Ärztinnen und Ärzten u. a. auf Wunsch der Ratsuchenden (nur mit schriftlicher Schweigepflichtsentbindung)
Die Mitarbeit der Familie ist für das Gelingen gerade dieser Hilfe zwingend erforderlich. Erziehungsberatung orientiert sich an der konkreten Lebenssituation der Ratsuchenden und deren Ressourcen und setzt damit ein gewisses Selbsthilfepotenzial der Familie voraus.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Bayerische Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe bei der Ausgestaltung der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung, insbesondere auch im Hinblick auf die notwendige Vernetzung mit anderen Hilfen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Rahmen des Förderprogramms „Beratungsangebot für Eltern mit Schreibabys“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration veranstaltet das Bayerische Landesjugendamt in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie Regensburg – "Tausend und keine Nacht" in einem Turnus von zwei Jahren einen Fachtag für die Fachkräfte zur nachhaltigen fachlichen Sicherung der Qualität dieses Beratungsangebots sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches der Beratungsstandorte.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung gemäß § 28 SGB VIII – Fortschreibung
(Der Text wird – vorbehaltlich von Änderungsbedarfen im Zuge einer möglichen Reform des SGB VIII – in Kürze auch barrierefrei und in Druckfassung zur Verfügung gestellt)
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungsprozesse in der Einzelfallhilfe; ZBFS BLJA-Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012.
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Hrsg.): Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen, Bekanntmachung vom 14. März 2022, Az. V2/6523.01-1/23
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (Hrsg.): Familie und Beratung. Memorandum zur Zukunft der Erziehungsberatung; Fürth 2012
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (Hrsg.): Rechtsgrundlagen der Beratung. Empfehlungen und Hinweise für die Praxis. Materialien zur Beratung. Band 15; Fürth 2009
Scheuerer-Englisch, Hermann.; Hundsalz, Andreas.; Menne, Klaus. (Hrsg.): Jahrbuch der Erziehungsberatung. Band 7; Weinheim 2008
Zimmer, Andreas; Schrapper, Christian. (Hrsg.): Zukunft der Erziehungsberatung: Herausforderungen und Handlungsfelder; Weinheim 2006.
Einheitliche Berichterstattung über die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen
(AMS VI 5/7200/28/05 vom 15. November 2005 und VI 5/7200/23/06 vom 10. April 2006)
Weiterführende Links und Informationen
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (Hrsg.):Online-Beratungsangebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke) für Jugendliche und junge Erwachsene und für Eltern.
Deutsche Arbeitsgemeinscahft für Jugend- und Eheberatung e.V. (Hrsg.): Online-Beratungsführer