Kontakt
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage dafür sind § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Das ZBFS hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Informationen, die Sie per E-Mail an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine sichere und rechtssichere Kommunikation durch E-Mail ist daher nicht gewährleistet.
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, bitten wir Sie, sich über unser Kontaktformular an uns zu wenden, dem Sie auch Dokumente als Anhänge anfügen können. Alternativ können Sie den konventionellen Postweg nutzen.