Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein guter und nachhaltiger Familienpolitik in Bayern. Der Ausbau verschiedener Formen von Betreuungsangeboten soll bedarfsgerecht auf die Lebenslagen und Bedürfnisse von Familien reagieren und qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung von Kindern gewährleisten.
Seit dem 01. August 2013 haben alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Rechtsgrundlagen
Die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen und für die Durchführung des BayKiBiG liegt grundsätzlich beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Aufgaben des Landesjugendamts
Im Rahmen der institutionellen Kindertagesbetreuung hat das Landesjugendamt die Aufgabe, die Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die pädagogische Qualifikation des Personals für Kindertageseinrichtungen zu beraten und zu unterstützen.
Darüber hinaus unterstützt das Landesjugendamt den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege, die neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichberechtigte Form der Kinderbetreuung darstellt.
Fachbeiträge und Publikationen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter) befasst sich regelmäßig mit verschiedenen Themen der Kindertagesbetreuung und erarbeitet dazu Positionspapiere:
Dort finden Sie unter anderen folgende Beiträge:
Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen
Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung
Kooperation und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum
Betreuung, Bildung und Erziehung als Auftrag von Tageseinrichtungen für Kinder
Empfehlungen zur Fachberatung im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder