Migration
Die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beziehen sich grundsätzlich auf alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
In der UN-Kinderrechtskonvention wird aufgeführt, dass die pädagogische Arbeit „dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen vermitteln soll“.
Entsprechend dem Haager Minderjährigenschutzabkommen von 1961 haben alle Minderjährigen, auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Anspruch auf Schutz durch die Gerichte und Verwaltungsorgane. Zu diesen gehören auch die kommunalen Jugendbehörden.
Eine daraus resultierende interkulturelle Öffnung der Sozialen Dienste in den Jugendämtern ist zur fachpolitisch gewünschten Querschnittsaufgabe geworden und richtet sich an alle Menschen mit Bedarf an Unterstützungs- sowie Hilfsangeboten, z. B. die Hilfen zur Erziehung. Hierdurch können alle Familien, unabhängig von ihrer Herkunft in schwierigen gesellschaftlichen und sozioökonomischen Lebensverhältnissen adäquat unterstützt und begleitet werden.
Die interkulturelle Öffnung soll aber auch eine Qualifizierung der Angebote bewirken. Ziel muss sein, Unterschiede nicht zu verleugnen, sondern zu erkennen, zu respektieren und sich mit der Lebenswelt der Migranten zu befassen. Die hierfür benötigte interkulturelle Kompetenz ist ein Teilaspekt der interkulturellen Öffnung und bedeutet die Erweiterung des Fachwissens, um die komplexen Lebensbedingungen und Bedürfnisse der Gesamtbevölkerung zu verstehen und entsprechend professionell handeln zu können.
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist ebenso wie die Mehrheitsgesellschaft äußerst heterogen. Deshalb wird es in der Praxis immer darum gehen müssen, das professionelle Handeln auf konkrete Menschen mit konkreten Ressourcen in einem konkreten Kontext abzustimmen und niederschwellige Angebote bereit zu stellen.
Erst durch die konsequente Umsetzung der interkulturellen Öffnung durch die Verwaltung, die Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist eine nachhaltige Chancengerechtigkeit und Partizipation aller Bevölkerungsgruppen in der Gesellschaft zu erreichen.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Diese Querschnittsaufgabe findet Eingang in alle Überlegungen, Veröffentlichungen und Beratungen des Bayerisches Landesjugendamts im ZBFS, um das gesamte Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe für die besonderen Bedarfe für Familien mit Migrationshintergrund zu öffnen und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Hier spielen Kompetenzen einer migrationssensiblen Gesprächsführung, Höflichkeit, Achtung, Toleranz, Wertschätzung und Offenheit, neben dem Wissen um kulturelle Besonderheiten und Sprachkenntnissen eine wesentliche Rolle in der Hilfesteuerung und Leistungserbringung.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Integration von jungen Migrantinnen und Migranten als Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe; München 2009
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Kappel, Monika; Straus, Florian; Weiterschan, Walter: Interkulturelle Aspekte bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens; Deutsches Jugendinstitut e.V. (Hrsg.); München 2004
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Elfter Kinder- und Jugendbericht; Berlin 2002