Beratung
Die Förderung der Erziehung in der Familie bündelt verschiedene Beratungsformen und -anlässe zur früh- und rechtzeitigen Unterstützung von Familien in ihren jeweiligen Lebenssituationen. Diese sind zu unterscheiden von den weiterführenden Beratungsformen in den Hilfen zur Erziehung.
Rechtsgrundlagen
Im Achten Sozialgesetzbuch sind verschiedene Formen der Beratung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe normiert:
- Die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) stellt ein präventives Angebot für Familien dar; Familien sollen befähigt werden, eigenständige Lösungen für erzieherische Probleme zu erarbeiten.
- Die Beratung in Fragen der Partnerschaft sowie Trennung und Scheidung
(§ 17 SGB VIII) ist eine präventive, der Eskalationen vorbeugende Hilfe sowie eine Unterstützungsform zur Bewältigung manifester Krisen und Konflikte. - Die Beratung und Unterstützung zur Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII) richtet sich an alle Mütter, Väter, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, um Fragen zur Ausübung der Personensorge, Abgabe einer Sorgeerklärung, Ausübung des Umgangsrechts oder Geltendmachung von Unterhalts(-ersatz-)ansprüchen zu klären.
Bei allen Beratungsleistungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII steht das Kindeswohl im Vordergrund. Vorrangiges Ziel dieser Unterstützungsangebote ist es, frühzeitig Situationen herbeizuführen, die dem Wohl der betroffenen Kinder dienen.