Kosten eines internationalen Vermittlungsverfahrens
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts am Wohnsitz der Bewerber prüft deren allgemeine Adoptionseignung.
Auf diese Prüfung haben Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch (§ 7 Abs. 3 Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG). Sie sind über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Wenn sich die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle positiv überzeugen konnte, erstellt sie einen Sozialbericht über die Adoptionseignung ("home-study"). Dieser Bericht darf den Adoptionsbewerbern keinesfalls ausgehändigt werden. Er wird nur an die zur Auslandsadoptionsvermittlung befugten deutschen Fachstellen versandt. Die Kosten für die Überprüfung der Eignung und die Erstellung des Berichts belaufen sich auf 1.200 EUR (§ 5 Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV).
Die Begleitung des internationalen Vermittlungsverfahrens durch das Landesjugendamt ist gebührenpflichtig (Vermittlungsgebühr). Sie beträgt 800 EUR. In der Regel wird die Vermittlungsgebühr fällig, wenn von Seiten des Landesjugendamtes die Entscheidung getroffen wurde, die Auslandsadoptionsvermittlung zu übernehmen. Bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung des Antrags aus Begleitung der Adoptionsvermittlung wird die Gebühr anteilsmäßig rückerstattet.
Zusätzlich haben die Bewerber Auslagen für die Beschaffung von Urkunden und Übersetzungen sowie die Vergütung von Sachverständigen (z. B. Einholung eines psychologischen Gutachtens) zu tragen (§ 6 AdVermiStAnKoV).
Die Auslandsadoptionsvermittlungsstellen in freier gemeinnütziger Trägerschaft erheben auf privatrechtlicher Grundlage Gebühren für ihre Vermittlungstätigkeit. Die Kosten sind bei der jeweiligen Auslandsadoptionsvermittlungsstelle in freier gemeinnütziger Trägerschaft abzurufen.