Hilfe für junge Volljährige

Hilfen für junge Volljährige orientieren sich in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich an den Hilfen zur Erziehung, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind. Aber auch andere Formen der Hilfe können unter Verweis auf § 27 Abs. 3 und 4 SGB VIII entwickelt werden, vorausgesetzt, sie werden dem Einzelfall gerecht und sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der verfüg­baren An­ge­bots­struk­tur tatsächlich realisierbar. Als Zielsetzung steht die Sicherstellung einer eigen­ver­ant­wort­lichen Lebensführung im Vordergrund.

Rechtsgrundlage


Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. Die eigenständige Jugendhilfeleistung „Hilfe für junge Volljährige" setzt nicht voraus, dass Defizite in der Persönlich­keits­entwicklung voll ausgeglichen werden können. Jugendhilfe für junge Volljährige kann auch dann angezeigt sein, wenn bei einer rea­listischen und sorgfältigen Einschätzung der Fachkräfte zu erwarten ist, dass die individuelle Entwicklung der Persönlichkeit und die eigen­ver­ant­wort­liche Le­bens­füh­rung in einem absehbaren Zeitraum erkennbar gefördert werden können.

Im Zuge der Nachbetreuung kann den jungen Volljährigen durch verschiedene Be­ra­tungs- und Unterstützungsangebote auch eine Hilfestellung dahin gegeben werden, ihren Weg in die Verselbstständigung nach einer bereits gewährten und beendeten Hilfeleistung erfolgreich zu gestalten. Damit soll die lang anhaltende Wirksamkeit einer vorausgegangenen Hilfe sichergestellt werden, ohne dass ein neuer Hilfeprozess ausgelöst wird.

Eine Besonderheit der Hilfe für junge Voll­jäh­rige besteht darin, dass die jungen Volljährigen nicht nur Leistungsberechtigte, sondern zugleich Leistungsempfänger sind. Hierauf ist im Rahmen der Hilfeplanung besonders zu achten.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter und die freien Träger durch Be­ratung in schwierigen Einzelfällen, durch Hilfen bei der konzeptionellen Weiter­ent­wicklung der Jugendhilfeangebote sowie durch gezielte Fort­bil­dungs­an­gebote und Fachveröffentlichungen.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Kaiser, Florian: Junge Volljährige – Hilfe!? Eine Bestandsaufnahme zum Vollzug des
§ 41 SGB VIII
 
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 5/2011

Vorträge

Krüger, Stefanie: Wenn Kommunen nicht mehr können… - Öffentliche Jugendhilfe zwischen gesetzlicher Verpflichtung und politischer Gestaltungskraft, Vortrag beim Fachtag "Mit 17 schon zu alt", SKF Landesverband, LAG Katho­li­sche Jugend­so­zial­ar­beit in Bayern am 14. Juli 2011.
(Das Dokument wird demnächst barrierefrei eingestellt.)

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Sozialpädagogisches Institut des SOS-Kinderdorf e. V. (Hrsg.): „Fertig sein mit 18? Dokumentation zur Fachtagung „Jugendliche und junge Volljährige – eine Randgruppe in der Kinder- und Jugendhilfe?“, 4. bis 5. November 2010 in Berlin, Sozialpädagogisches Institut (SPI), ISBN: 978-3-936085-76-1, München, 2011.

Nüsken, Dirk: „Regionale Disparitäten in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine empirische Untersuchung zu den Hilfen für junge Volljährige“, Waxmann Verlag GmbH, 2008.

Kramm, Martin u. a. (Hg.): „Hilfen für junge Volljährige; Handlungsleit­faden zu § 41 SGB VIII für Einrichtungen.