Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) stellen mit über 4.000 jungen Menschen in Bayern (jugendhilferechtliche Zuständigkeiten, Stand 30.09.2019) mittlerweile einen großen Teil der Zielgruppe der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Die Altersfeststellung, die vorläufige Inobhutnahme, die Umsetzung der Verteilung, die Inobhutnahme und das Clearingverfahren sowie die Sicherstellung einer am individuellen Hilfebedarf ausgerichtete Anschlussmaßnahme fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Rechtsgrundlage
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) aktuelle Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Aktuelles & Zahlen
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Handlungsempfehlungen und konzeptionelle Orientierungshilfen zur Angebotsgestaltung vor Ort
- Grundsätze für die Altersbegutachtung
- Meldeformulare für Jugendämter
- Gesundheitsuntersuchungen von unbegleiteten Minderjährigen
- Orientierungsrahmen für Not- und Übergangslösungen bei der Unterbringung von UMA
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Flynn, Claudia; Hesse, Marie: Rechtsfragen zum Umgang mit Minderjährigen verheirateten Flüchtlingen; ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, Mitteilungsblatt Nr. 1/2016, aktualisierte Fassung: 11.07.2016
Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Unbegleitete Minderjährige (uM). München, Wessobrunn, April 2016
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
BAG Landesjugendämter: "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Verteilverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe und Clearingverfahren" (2017)
BVkE; IKJ: Evaluation „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“. Zusammenfassung der Ergebnisse" (2017)