Freizeit und Erholung
Die Angebote der Familienfreizeit und -erholung richten sich insbesondere an Familien mit hohen Belastungen. Ziel der Angebote ist es, neue Kraft für die Bewältigung des Alltags zu schöpfen, Zeit für sich zu haben und dem Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung nachzukommen, so dass Beziehungen untereinander neu erlebt und gestaltet werden können.
Rechtsgrundlage
Familien sind heutzutage vielfältig und müssen immer höhere Anpassungsleistungen erbringen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen oder von Behinderung betroffenen Angehörigen, in Armut lebende oder von Arbeitslosigkeit betroffene Familien, kinderreiche Familien sowie Familien in schwierigen kulturellen und sozialen Situationen.
Folgende Angebote sollen den notwendigen Ausgleich zum Alltag ermöglichen:
Freizeitangebote für Kinder
Damit Ihr Kind seine Freizeit sinnvoll nutzen kann, gibt es verschiedene wohnungsnahe Freizeitangebote, die kostenlos in Anspruch genommen werden können oder mit nur geringen Kosten verbunden sind: sportliche Aktivitäten, attraktive Erholungsflächen, Kurs- und Wochenendangebote oder Ferienpässe und -angebote.
Familienferien
Gerade für Familien aus einkommensschwächeren oder kinderreichen Familien sind Familienferienstätten oft die einzige Möglichkeit, gemeinsam Urlaub zu machen. Verschiedene Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten Aufenthalte in Erholungsmaßnahmen an. Um einen Zuschuss vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu erhalten, können Sie einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen.
Günstige Ferien- und Erholungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Jugendherbergswerk. Einige ausgewählte Häuser sind für den Aufenthalt von Familien besonders geeignet. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bayern.jugendherberge.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den örtlichen Jugendämtern und Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
Kinder- und Jugenderholung
Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung gehören Aufenthalte in Erholungsheimen und Ferienlagern, Ferienfahrten und auch die Stadtranderholung. Ein großer Teil davon findet im Bereich der Jugendarbeit statt und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gefördert.
Müttergenesungskuren
Müttergenesungskuren, auch Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren genannt, sind in erster Linie an eine gesundheitliche oder psychosoziale Indikation gebunden. Sie finden in der Regel in Einrichtungen des „Deutschen Müttergenesungswerks“ statt und werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden beantragt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten oder gewähren einen Zuschuss. In besonderen Fällen bestehen dazu auch weitere staatliche Fördermöglichkeiten.
Kinderkuren
Kinderkuren werden aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verordnet. Sie sind vorrangig eine Leistung der Sozialversicherung (siehe auch das weitere Informationsangebot beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration).
Fachbeiträge und Publikationen
Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Hrsg.); Rahmenvereinbarung über die Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinnützigen Familienerholung in Familienferienstätten und für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden sowie der Förderung durch den Freistaat Bayern; München 2012
Retz, Eliane; Possinger, Johanna: Kurzevaluation der Einrichtungen der Familienerholung – Kurzfassung Deutsches Jugendinstitut e. V.; München 2012