Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Durch Anwendung gruppenpädagogischer Methoden soll Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen frühzeitig entgegengewirkt werden.
Rechtsgrundlage
Als Angebot zum sozialen Lernen soll die Soziale Gruppenarbeit positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Soziale Gruppenarbeit bezeichnet eine Leistung im Kanon der Hilfen zur Erziehung. Der Begriff wird jedoch auch im Sinne einer Methode der sozialen Arbeit mit Gruppen verwendet. Der gruppenpädagogische Ansatz ist hierbei weit zu verstehen. Er reicht von allgemeinen präventiven Angeboten bis hin zu Leistungen für spezielle Zielgruppen. Je nach Bedarf wird Soziale Gruppenarbeit mit anderen Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe, Elternarbeit und Netzwerkarbeit ergänzt.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter und die in diese Aufgaben einbezogenen Träger der freien Jugendhilfe durch Beratung in schwierigen Einzelfällen, durch Hilfen bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Jugendhilfeleistungen, durch gezielte Fortbildungsangebote sowie die Entwicklung Fachlicher Empfehlungen. Dabei ergeben sich auch Berührungspunkte mit den Hilfestellungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialen Trainingskursen im Rahmen der Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, zum Beispiel Soziale Trainingskurse oder Anti-Aggressions-Trainings.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS-Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Sozialen Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 22. Juli 2015
Kaiser, Florian: Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII – unattraktiv, unflexibel und undurchführbar?; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 6/2013; S.35 - 44; München 2013
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungsprozesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012
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Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Landesjugendamt Westfalen (LWL) & Landesjugendamt Rheinland (LVR) (Hrsg.): Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter, Münster / Köln, 2016.
Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET) e.V. (Hrsg.): AFET-Modell der Fachleistungsstunden für ambulante Erziehungshilfen; AFET-Arbeitshilfe Nr. 1/2012.
Frindt, Anja: Ambulante Erziehungshilfen – Allheilmittel, Kontrollinstrument oder wirksame Hilfe?; Unsere Jugend, 62, Jg., S. 6 -14; 2010