Die Verwaltung
Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet.
Einer jugendhilfespezifischen Tradition folgend ist das Landesjugendamt, wie auch die örtlichen Jugendämter, eine "zweigliedrige Behörde": Sie besteht aus der Verwaltung des Landesjugendamts und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Ausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.
Mit dem 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz vom 26. Juli 2005 (Gesetz- und Verordungsblatt - GVBl - S. 287) wurden die bisherige Verwaltung für Versorgung und Familienförderung, die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sowie das Bayerische Landesjugendamt zu einer neuen zentralen Landesbehörde "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (ZBFS) zusammengefasst. Es ist als leistungsfähige Behörde bürgernah und dienstleistungsorientiert auf verschiedenen Feldern der Familienförderung, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Sozialrechts tätig und entwickelt sich insbesondere hinsichtlich der Unterstützung von Familien zu einem zentralen Ansprechpartner und Dienstleister.
Sitz des ZBFS als landeszentrale Fachbehörde ist Bayreuth, als Dienstort für das Landesjugendamt wurde München bestimmt.