Familiengericht

Das Familiengericht ist eine spezialisierte Abteilung des Amtsgerichts und be­schäf­tigt sich mit Familiensachen.


Die Reformierung des Familienverfahrensrechts im Jahr 2009 führte zu einer Aus­weitung der familiengerichtlichen Zuständigkeiten und somit zur Bildung des „Großen Familiengerichts“. Folgende Familiensachen liegen nach § 111 FamFG in der Zu­stän­dig­keit des Familiengerichts:

  • Ehesachen
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • sonstige Familiensachen
  • Lebenspartnerschaftssachen

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt das interdisziplinäre Zu­sam­men­wir­ken zwischen Jugendhilfe und Justiz durch Fachberatungen, Fortbildungen, Fach­ta­gun­gen und die Bereitstellung praxisnaher Arbeitshilfen sowie fachlicher Emp­feh­lun­gen.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Reinfelder, Hans: Das neue FamFG und seine Auswirkungen auf die öffentliche Jugendhilfe; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 4/2009; München 2009