Familiengericht
Das Familiengericht ist eine spezialisierte Abteilung des Amtsgerichts und beschäftigt sich mit Familiensachen.
Rechtsgrundlage
Die Reformierung des Familienverfahrensrechts im Jahr 2009 führte zu einer Ausweitung der familiengerichtlichen Zuständigkeiten und somit zur Bildung des „Großen Familiengerichts“. Folgende Familiensachen liegen nach § 111 FamFG in der Zuständigkeit des Familiengerichts:
- Ehesachen
- Kindschaftssachen
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzsachen
- Versorgungsausgleichssachen
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- sonstige Familiensachen
- Lebenspartnerschaftssachen
Aufgaben des Landesjugendamts
Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt das interdisziplinäre Zusammenwirken zwischen Jugendhilfe und Justiz durch Fachberatungen, Fortbildungen, Fachtagungen und die Bereitstellung praxisnaher Arbeitshilfen sowie fachlicher Empfehlungen.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Reinfelder, Hans: Das neue FamFG und seine Auswirkungen auf die öffentliche Jugendhilfe; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 4/2009; München 2009