Fortbildungskonzeption

Konzeptionelle Grundlagen zum Fortbildungs­auftrag des Bayerischen Landesjugendamtes

In der Fortbildungskonzeption verdeutlicht das Landesjugendamt seinen Fort­bil­dungs­auf­trag und sein Fortbildungsprofil:

  • Das Bayerische Landesjugendamt im Zentrum Bayern Familie und Soziales über­nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers gemäß § 85 Abs. 2, Nr. 1, 2 und 8 SGB VIII. Nach den landes­recht­lichen Ausführungsbestimmungen ist das Landes­jugend­amt prinzipiell für Fortbildungen und Beratungen der öf­fent­li­chen und freien Jugendhilfe sachlich zuständig, mit Ausnahme der Fort­bildung und Fachberatung in der Jugendarbeit sowie damit zusammen­hän­gen­den Fragen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes, die dem Baye­ri­schen Jugend­ring übertragen sind (Art. 16, 19 BayKJHG).
     
  • Alle Veranstaltungen dienen der Weiterentwicklung und Ver­ein­heitlichung der Leistungsstandards der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern.
     
  • Das Fortbildungsprogramm vermittelt die fachlichen Positionen des Landes­jugend­amts, um eine qualitative Gesamtentwicklung in der Jugendhilfe zu si­chern. Es nimmt dabei Fort­bildungs­vor­schläge aus der Praxis vor Ort und aus den eigenen Fort­bil­dungs­ver­anstaltungen auf (Nachfrageorientierung).
     
  • Zielgruppe der Fortbildungen sind die bayerischen Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Ju­gend­hil­fe sowie ehrenamtlich Tätige in der Ju­gend­hil­fe. Für jede einzelne Veranstaltung wird die Zielgruppe differenziert festgelegt.
     
  • Das Kooperationsgebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, also die Zu­sam­men­arbeit etwa mit der Kinder- und Jugend­psy­chia­trie, Schule, Polizei, Gericht u.a. wird nicht nur bei einzelnen Veranstaltungen durch die Öffnung für die ver­schie­de­nen Be­rufs­grup­pen realisiert, vielmehr erfolgt bereits die Pro­gramm­pla­nung soweit als möglich in Abstimmung mit entsprechenden Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tern.
     
  • Für die Qualität der Fortbildungen sind die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie die Referentinnen und Referenten von zentraler Bedeutung. Sie verfügen über einschlägige Praxiserfahrungen, soziale und persönliche Kompetenzen sowie über spezifisches Fachwissen für die Fort­bil­dung von Fachkräften der Ju­gend­hil­fe. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung, sorgen für den Praxisbezug und gewährleisten eine Integration der Ressourcen der Teil­neh­me­rin­nen und Teilnehmer bei der Auseinandersetzung mit den Fort­bil­dungs­in­hal­ten.
     
  • Die Umsetzung von Fortbildungsergebnissen liegt in der Ver­ant­wor­tung der Fort­bil­dungs­teil­neh­me­rin­nen und -teilnehmer sowie bei deren Vorgesetzten, die den Transfer des Gelernten im beruflichen Alltag ermöglichen.
     
  • Die Auswahl und Belegung der Tagungshäuser erfolgt nach Kri­te­rien, die der Bedeutung des Lernsettings für den Fort­bil­dungs­erfolg Rechnung tragen.
     
  • Die 1999 veröffentlichte Fortbildungskonzeption stellt das Kern­stück eines um­fang­reichen Qualitätshandbuches dar. Die darin ebenfalls beschriebenen Ar­beits­pro­zesse und Qualitäts­stan­dards, sowie die Checklisten und Formulare werden regel­mäß­ig fortgeschrieben.