Erziehung in einer Tagesgruppe

Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung, die als teilstationäres An­ge­bot zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen für Kinder und Ju­gend­li­che angesiedelt ist. Sie soll als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot die pä­da­go­gi­schen und thera­peu­tischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und Verbleib in seiner Familie, verbinden. Im Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII sind Notwendigkeit und Eignung sowie Zielsetzung der Hilfe dokumentiert und werden regelmäßig fort­ge­schrie­ben.

Rechtsgrundlage

Erziehung in einer Tagesgruppe unterstützt die Entwicklung von Mädchen und Jungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Arbeit mit der Familie. Nach Möglichkeit soll hierdurch der Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden. Für diese Hilfeart ist sowohl die enge Zusammenarbeit der Fachkräfte mit der Schule als auch mit dem Elternhaus zur Verbesserung der dortigen Erziehungsbe­dingungen elementar. Methodisch vereinigt Erziehung in einer Tagesgruppe Handlungsstrategien der Gruppenpädagogik mit pädagogisch-therapeutischen Individual­leistungen sowie Elementen eines auf den Einzelfall bezogenen sozialräumlichen Handelns. Zielgruppen sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Ent­wick­lungs­ver­zöge­rungen oder Verhaltensauffälligkeiten.

Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden. Bei der Erbringung der Hilfe in Form der Familienpflege ist auf eine Abgrenzung zur Tagespflege nach § 23 SGB VIII  als Förderangebot zu achten.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt berät und qualifiziert die örtlichen Träger und Fachkräfte der Jugendhilfe bei der Planung und Sicherstellung eines be­darfs­ge­rech­ten Hilfe­an­ge­bots sowie im Hinblick auf etwaige Modellvorhaben. In besonders schwie­rig ge­la­ger­ten Ein­zel­fällen ist das Landesjugendamt bei der Auswahl einer geeigneten Ein­richtung oder Pflegestelle behilflich.

Im Jahr 2011 wurden vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss Fachliche Empfehlungen zur Erziehung in Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII verabschiedet. Die Empfehlungen richten sich an Fachkräfte in Jugendämtern und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie auch an Mitarbeitende der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden. Sie beschreiben wesentliche fachliche Standards eines gelingenden Hilfeverlaufs. Sie sind sowohl Orientierungsgrundlage für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII als auch Informationsgrundlage für die Vereinbarungen von Leistungsangeboten, Entgelten und Qualitätsentwicklung gemäß §§ 78a ff. SGB VIII.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Fachkräftebedarf in (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung. Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern. vom 15.11.2023 (nicht barierefrei)

Handlungsempfehlungen "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" vom 21.07.2022

Zeh-Hauswald, Stefanie: Duale Ausbildungs- und Studiengänge – Fachkräfte gewinnen und Qualität sichern in der stationären Jugendhilfe, ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Mitteilungsblatt 3-4/2019

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungs­prozesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Erziehung in Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII;
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 06.10.2011.
Der Beschluss ist auch als Sonderdruck (nicht barrierefrei); ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 6/2011 erhältlich.

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Ludwig-Maximilians-Universität München (Hrsg.): Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen (SFK) - Inhaltliche Grundlegung und praktische Handlungshilfen für ein Konzept im Förderschwerpunkt soziale und  emotionale Entwicklung durch integrative Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach
München, 2007