Bundesstiftung Frühe Hilfen
Auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (in Kraft getreten zum 01.01.2012) sollen Hebammen und Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen die Gelegenheit erhalten, an fachspezifischen Weiterbildungen teilzunehmen. Die Handlungsfähigkeit als Informationsträgerin und Türöffnerin zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird in ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontext Frühe Hilfen ausgebaut. Die Zusammenarbeit und die systematische Vernetzung des Gesundheitsbereiches mit der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Frühe Hilfen soll auch auf diesem Weg intensiviert werden.
Das Spektrum an Kompetenzen, das bei der Weiterbildung zur zertifizierten Familienhebamme / zur zertifizierten Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin vermittelt wird, umfasst sowohl fachspezifische als auch personale Komponenten: Neben berufsrelevantem Fachwissen werden Fertigkeiten erworben bzw. vertieft, die gewährleisten, dass das erworbene Wissen in der Berufspraxis von Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen wirksam angewendet werden kann. Daneben oder zusätzlich wird auch die Weiterentwicklung von Sozial- und Selbstkompetenzen gefördert.
Die bisher angebotenen Weiterbildungskurse sind fortlaufend intern evaluiert worden. Auf dieser Grundlage wurde das Curriculum der Qualitätssicherung entsprechend weiterentwickelt und im August 2014 in 2. Auflage überarbeitet. So wurden insbesondere Kurse als Tandemkurse (KoKi-Fachkräfte, Hebammen und vergleichbar qualifizierte Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen) konzipiert, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf der Grundlage in Bayern bestehender Qualitätsstandards zu fördern.
Gemäß dem Kompetenzprofil des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) stellen
- Qualitätsentwicklung und -sicherung,
- Gesundheit und Entwicklung des Säuglings,
- Gesundheit und Entlastung der primären Bezugspersonen,
- Beziehung und Interaktion der primären Bezugspersonen mit dem Säugling,
- Erkennen von Ressourcen und Belastungen in Familien,
- Erkennen von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung und die hierbei erforderliche Handlungssicherheit sowie
- Kooperation mit dem Auftraggeber, interdisziplinäre Vernetzung
zentrale Themenbereiche der Weiterbildung dar. Diese werden ergänzt bzw. eingebettet in Themen, die sich in der bisherigen Weiterbildungstätigkeit in Bayern als relevant und für die Praxis erforderlich erwiesen haben.
Modul 1: Theoretische Grundlagen, Gesetzgebung und Strukturen Früher Hilfen
Modul 2: Kommunikation und Familiäre Lebenslagen
Modul 3: Ressourcenorientiertes Arbeiten
Modul 4: Elterliche Gesundheit und Kindeswohl
Modul 5: Gesundheitliche Entwicklung des Säuglings
Modul 6: Systemisches Arbeiten mit Familien
Modul 7: Qualitätsentwicklung und Reflexion
Modul 8: Abschlussprüfung
Anmeldung
Aktuell finden für das Kursjahr 2024 keine weiteren Qualifizierungskurse GFB statt.
Nachfragen bitte an:
E-Mail: BSFH-Qualifizierung@zbfs.bayern.de