Bundesstiftung Frühe Hilfen


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​Auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (in Kraft getreten zum 01.01.2012) sollen Hebammen und Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen die Gelegenheit erhalten, an fachspezifischen Weiterbildungen teilzunehmen. Die Hand­lungs­fähig­keit als Informationsträgerin und Türöffnerin zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird in ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontext Frühe Hilfen ausgebaut. Die Zusammenarbeit und die systematische Vernetzung des Gesundheitsbereiches mit der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Frühe Hilfen soll auch auf diesem Weg intensiviert werden.

Das Spektrum an Kompetenzen, das bei der Weiterbildung zur zertifizierten Fa­mi­lien­he­bam­me / zur zertifizierten Familiengesundheits- und Kin­der­kran­ken­pfle­ge­rin vermittelt wird, umfasst sowohl fachspezifische als auch personale Komponenten: Neben berufsrelevantem Fachwissen werden Fertigkeiten erworben bzw. vertieft, die gewährleisten, dass das erworbene Wissen in der Berufspraxis von Fa­mi­lien­he­bam­men und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen wirksam an­ge­wendet werden kann. Daneben oder zusätzlich wird auch die Wei­ter­ent­wick­lung von Sozial- und Selbstkompetenzen gefördert.

Die bisher angebotenen Weiterbildungskurse sind fortlaufend intern eva­luiert wor­den. Auf dieser Grundlage wurde das Curriculum der Qualitätssicherung ent­spre­chend weiterentwickelt und im August 2014 in 2. Auflage überarbeitet. So wurden insbesondere Kurse als Tandemkurse (KoKi-Fachkräfte, Hebammen und ver­gleich­bar qualifizierte Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen) konzipiert, um die in­ter­dis­zi­pli­näre Zusammenarbeit auf der Grundlage in Bayern bestehender Qua­li­täts­stand­ards zu fördern.

Gemäß dem Kompetenzprofil des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) stellen

  • Qualitätsentwicklung und -sicherung,
  • Gesundheit und Entwicklung des Säuglings,
  • Gesundheit und Entlastung der primären Bezugspersonen,
  • Beziehung und Interaktion der primären Bezugspersonen mit dem Säugling,
  • Erkennen von Ressourcen und Belastungen in Familien,
  • Erkennen von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung und die hierbei erforderliche Handlungssicherheit sowie
  • Kooperation mit dem Auftraggeber, interdisziplinäre Vernetzung

zentrale Themenbereiche der Weiterbildung dar. Diese werden ergänzt bzw. ein­ge­bet­tet in Themen, die sich in der bisherigen Weiterbildungstätigkeit in Bayern als relevant und für die Praxis erforderlich erwiesen haben.

Modul 1: Theoretische Grundlagen, Gesetzgebung und Strukturen Früher Hilfen
Modul 2: Kommunikation und Familiäre Lebenslagen
Modul 3: Ressourcenorientiertes Arbeiten
Modul 4: Elterliche Gesundheit und Kindeswohl
Modul 5: Gesundheitliche Entwicklung des Säuglings
Modul 6: Systemisches Arbeiten mit Familien
Modul 7: Qualitätsentwicklung und Reflexion
Modul 8: Abschlussprüfung

Curriculum zur Weiterbildung

Anmeldung

Aktuell finden für das Kursjahr 2024 keine weiteren Qualifizierungskurse GFB statt.  

Nachfragen bitte an:
E-Mail: BSFH-Qualifizierung@zbfs.bayern.de