Ombudschaft als Form der Beteiligung und Beschwerde
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist ein Grundprinzip der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. § 8 SGB VIII), welches insbesondere die Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ihr Handeln personen- und sachbezogen abzustimmen und entlang der gesetzlichen Bestimmungen des SGB I, VIII und X auszugestalten.
Die fachpolitischen Diskussionen um Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren, vor allem im Zuge der Aufarbeitung der Runden Tische Heimerziehung der 1950er- und 1960er Jahre oder der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, haben gezeigt, dass eine Inanspruchnahme und Durchsetzung von individuellen Rechten durch die Minderjährigen und Personensorgeberechtigten in der Vergangenheit problembehaftet waren. Trotzdem die Kinder- und Jugendhilfe um eine stetige Weiterentwicklung ihrer Produkte und Handlungsqualitäten bemüht und grundsätzlich dem Kindeswohl als zu erfüllendem höchsten Anspruch verpflichtet ist, lässt sich empirisch belegen, dass die Zufriedenheit der Adressatinnen und Adressaten mit den Angeboten und Leistungen nicht immer mit dem Selbstverständnis der Träger der Kinder- und Jugendhilfe korrespondiert (s. hierzu verschiedene Studien des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur Situation des Allgemeinen Sozialen Dienstes).
Die zunehmend öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von Fällen der Unzufriedenheit über Leistungen der Jugendhilfe tut hier ein Übriges. Für die an dieser Stelle fehlende Deckungsgleichheit in der Wahrnehmung von Erwartungen, Ansprüchen und professionellem Handeln gibt es viele Gründe, von der fehlenden Transparenz und Teilhabemöglichkeit in Entscheidungsprozessen bis hin zur von den Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe empfundenen Machtasymmetrie, die nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Träger der Jugendhilfe zurückzuführen sind, aber dennoch auf gewisse Optimierungsbedarfe im Zusammenspiel von Leistungsempfängern und Leistungserbringen hinweisen.
Eine Arbeitsgruppe des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses hat sich der hier skizzierten Problemstellungen angenommen und die Etablierung eines Ombudschaftswesens als mögliche Form der Verbesserung von Beteiligungsstrukturen identifiziert. Im Arbeitsprozess wurden dabei verschiedene Merkmale der Struktur- und Prozessqualität eines gelingenden Ombudschaftswesens beschrieben. Das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe wurde vom Landesjugendhilfeausschuss in seiner 140. Sitzung am 18.07.2018 beschlossen. Der Beschlusstext hat empfehlenden Charakter.
Hier finden Sie einen Überblick zum Verlauf des Modellprogramms "Ombudschaftswesen in der Kinder- und Jugendhilfe", die Modellstandorte und die wissenschaftliche Begleitung
Veröffentlichungen des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt
Kaiser, Florian: Ombudschaftswesen in Bayern. In ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 2/2022. S. 15-17.
Kaiser, Florian: Ombudschaftswesen in Bayern. Der Beirat konstituiert sich. In: ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt, 4/2021. S. 2-3.
Kaiser, Florian: Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern. In: ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt, 3/2018. S. 8-15.
Fachbeiträge und Publikationen
Achterfeld, S.; Dr. Beckmann, J.; Ehlers, S.; Lohse, K.: Rechtsexpertise des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) im Auftrag des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt zu Ombudschaft nach § 9a SGB VIII – Inhalt und Grenzen des Aufgabenbereichs, rechtliche Verantwortung und Organisation sowie Abgrenzung vom Verfahrenslotsen. 2023
Moos, M.; Stengel, E.; Friedrichs, L. vom Institut für Sozialpädagogische Forschung (ism), Mainz gGmbH: Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation im Modellprojekt Ombudschaftswesen in Bayern – Zwischenbericht zu Ergebnissen und Entwicklungen des Jahres 2022 2022
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (Hrsg.): Ombudschaft in der Jugendhilfe. Hier finden Sie diverse Veröffentlichungen.
Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen e.V. (Hrsg.): Ombudschaft in Niedersachsen – 6 Jahre Beratung.
Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. (Hrsg.): Ombudsstelle – Unabhängige ombudschaftliche Beratung für junge Menschen und Personensorgeberechtigte sowie Fachstelle – Zur Förderung örtlicher Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier finden Sie diverse Veröffentlichungen.