Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB

Bereits seit 2008 beschäftigt sich das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden mit der Frage, in welcher Form sich übergreifende Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschreiben lassen, so dass diese an die jeweiligen Bedingungen in den Jugendämtern vor Ort angepasst und somit als Grundlage für die Personalbemessung (§ 79 Abs. 3 SGB VIII) und Qualitätssicherung (§ 79a SGB VIII) der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können.

Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde die Kooperation "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB" initiiert, an der sich bis Ende 2024 bereits fast 85 % der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern beteiligt haben.
Getragen wird sie vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung e. V. (IN/S/O).
Der Bayerische Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern mit Beschluss des Vorstandes die Teilnahme an PeB. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband begrüßt die Ergebnisse des PeB-Projektes und berücksichtigt die dort entwickelten qualitativen Standards bei seinen Beratungen und Prüfungen.

Auf diese Weise reagieren die Kooperationspartner von PeB auf gesetzliche Veränderungen, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Dies geschieht auf Inhaltlicher Basis der Veröffentlichungen des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt sowie der fachlichen Empfehlungen und Beschlüsse des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses.

Übersicht der Veröffentlichungen zu PeB