Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB
Bereits seit 2008 beschäftigt sich das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden mit der Frage, in welcher Form sich übergreifende Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschreiben lassen, so dass diese an die jeweiligen Bedingungen in den Jugendämtern vor Ort angepasst und somit als Grundlage für die Personalbemessung (§ 79 Abs. 3 SGB VIII) und Qualitätssicherung (§ 79a SGB VIII) der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können.
Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde die Kooperation "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB" initiiert, an der sich bis Ende 2024 bereits fast 85 % der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern beteiligt haben.
Getragen wird sie vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung e. V. (IN/S/O).
Der Bayerische Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern mit Beschluss des Vorstandes die Teilnahme an PeB. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband begrüßt die Ergebnisse des PeB-Projektes und berücksichtigt die dort entwickelten qualitativen Standards bei seinen Beratungen und Prüfungen.
Auf diese Weise reagieren die Kooperationspartner von PeB auf gesetzliche Veränderungen, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Dies geschieht auf Inhaltlicher Basis der Veröffentlichungen des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt sowie der fachlichen Empfehlungen und Beschlüsse des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses.
Übersicht der Veröffentlichungen zu PeB
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) Fortschreibung 2025. Hilfeplanung gemäß §§ 36 ff. SGB VIII für Leistungen nach § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII i. V. m. § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) – Vollzeitpflege inkl. Schutzkonzept gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Vormundschaft
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Aktualisierung der Kernprozesse zum Falleingang, zu den §§ 8a, 16, 36 ff., 42 SGB VIII sowie zur Anrufung des Familiengerichts nach §§ 8a und 42 SGB VIII
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Adoption
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Vollzeitpflege
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) Fortschreibung 2022 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) – bekannt als UVG
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) – Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) Evaluiertes Handbuch
- Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII