Bundesstiftung Frühe Hilfen
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bildet die Grundlage der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert den Aus- und Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen. Sie sind Voraussetzung für den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. In Bayern bestehen hierzu bereits flächendeckende Strukturen durch das Regelförderprogramm Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit.
Gefördert werden in Bayern insbesondere der Einsatz und die Qualifizierung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie Strukturen des Ehrenamtes und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen.
Weiterführende Links und Informationen
Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern
Förderrichtlinien zur Umsetzung des "Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Bayern
Satzung Bundesstiftung Frühe Hilfen
Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen
10 Jahre Fonds Frühe Hilfen
Beim Jubiläumsempfang am 25. August 2022 in Berlin blickten die Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen und das NZFH gemeinsam mit Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern sowie Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und Praxis auf die vergangenen zehn Jahre zurück und entwickelten gemeinsam Visionen. Visuelle Eindrücke bietet ein kurzer Film.