Bundesstiftung Frühe Hilfen

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Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bildet die Grund­lage der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert den Aus- und Aufbau und die Weiter­ent­wick­lung von Netz­wer­ken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen. Sie sind Voraussetzung für den Ein­satz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Ge­sund­heits­be­reich, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. In Bayern be­ste­hen hierzu bereits flächendeckende Strukturen durch das Regel­för­der­pro­gramm Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit.

Gefördert werden in Bayern insbesondere der Einsatz und die Qualifizierung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Ge­sund­heits­be­reich sowie Strukturen des Ehrenamtes und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen.
 

Weiterführende Links und Informationen

Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern

Förderrichtlinien zur Umsetzung des "Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Bayern

Satzung Bundesstiftung Frühe Hilfen

Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen

10 Jahre Fonds Frühe Hilfen

Beim Jubiläumsempfang am 25. August 2022 in Berlin blickten die Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen und das NZFH gemeinsam mit Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern sowie Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und Praxis auf die vergangenen zehn Jahre zurück und entwickelten gemeinsam Visionen. Visuelle Eindrücke bietet ein kurzer Film.