Leitbild des Bayerischen Landes­jugendamts

Die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts (BLJA) hat fol­gende Leitsätze im Hinblick auf die Zufriedenheit ihrer Lei­stungs­empfänger und Kooperationspartner formuliert:

  • Interessensvertretung der öffentlichen Jugendhilfe: Das Landesjugendamt vertritt die Interessen der öffentlichen Jugend­hilfe und unterstützt sie auch in politisch kritischen Fragen.
     
  • Transparenz: Vorgänge und Entscheidungen sind nach außen transparent und nachvollziehbar.
     
  • Kurze Entscheidungswege: Verwaltungs- und Or­ga­ni­sa­tions­abläufe sind durch kurze Entscheidungswege gekennzeichnet.
     
  • Flexibilität/Wirtschaftlichkeit: Die vorhandenen Ressourcen werden flexibel und wirtschaftlich genutzt. Flexible Be­ar­bei­tungs­formen stellen eine schnelle Erledigung von Vorgängen sicher.
     
  • Öffentlichkeitsarbeit: In der Öffentlichkeitsarbeit liegt der Schwer­­punkt auf der zeitnahen und aktuellen Information.
     
  • Weiterentwicklung: Innovative Ideen werden entwickelt, aufge­griffen und für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Jugendhilfe nutzbar gemacht.
     
  • Profilierung der Jugendhilfe: Zur Orientierung und Profilierung der Jugendhilfe werden eindeutige Positionen bezogen, die von allen Mit­arbei­terinnen und Mitarbeitern vertreten werden.
     
  • Fachkundig auf dem neuesten Stand: Die Kompetenz der Mit­ar­beiterinnen und Mitarbeiter zeichnet sich durch fachkundiges Wissen aus, das ständig auf dem neuesten Stand gehalten wird.
     
  • Qualifizierte Antworten: Auf Anfragen werden qualifizierte Ant­wor­ten gegeben, die sich durch kurze, richtige, klare und ver­schie­dene Aspekte berücksichtigende Aussagen kenn­zeich­nen.
     
  • Zuverlässigkeit: Versprechungen und Zusagen werden zuver­lässig eingehalten.
     
  • Klare Zuständigkeiten: Die Zuständigkeiten sind klar geregelt und werden verantwortlich wahrgenommen.
     
  • Kunde als Partner: Der Kunde wird als Partner ernst ge­nom­men und seine Erfahrungen und Kenntnisse werden mit be­rück­sich­tigt. Auch in Stresssituationen lassen wir es an Freund­lich­keit nicht fehlen.
     
  • Praxisorientierung: Der persönliche Kontakt vor Ort garantiert praxisorientierte Arbeitsergebnisse.

Leitsätze zur Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit im Landesjugendamt

  • Selbstverständnis: Das Selbstverständnis aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gekennzeichnet durch Verantwortungs­be­wusst­sein, Selbstbewusstsein und Selbstkritik, Loyalität und Hilfsbereitschaft.
     
  • Leitungsverhalten: Das Leitungsverhalten ist gekennzeichnet durch Verbindlichkeit, Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Transparenz der Entscheidungen. Die Mit­ar­bei­te­rinnen und Mitarbeiter werden unterstützt, kreative Lösungen zugelassen. Delegation von Entscheidungen und Verantwortung stärkt die Mitarbeitermotivation.
     
  • Personalentwicklung: Eine zukunftsorientierte Personal­ent­wick­lung bietet insbesondere leistungsgerechte Be­urteilung, Lei­stungs­an­rei­ze und Aufstiegsmöglichkeiten sowie Fort­bil­dungs­möglichkeiten. Leistung wird durch Bestärkung, konstruktive Kritik und Vertrauen anerkannt.
     
  • Organisation: Die Organisation der Zusammenarbeit ist dem Grundsatz verpflichtet, dass jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter zur Erledigung ihrer/seiner Aufgaben die bestmögliche Unter­stützung findet. Organisations- und Kommunikations­struk­turen sind praktikabel und effektiv.
     
  • Ausstattung: Eine bestmögliche personelle und technische Aus­stat­tung ist gewährleistet. Ressourcen werden kosten­bewusst und wirtschaftlich genutzt.