Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan

Das für jede längerfristig eingesetzte Hilfe zur Erziehung vorgesehene Hilfe­plan­ver­fah­ren ist ein wichtiges Qualitätsinstrument der Einzelfall­hilfe (mit Bezug zur Ju­gend­hil­fe­pla­nung). Dem Hilfeplanverfahren geht grundsätzlich ein Be­ra­tungs­pro­zess voraus, in dessen Rahmen hin­sicht­lich möglicher Folgen für die Entwicklung des jungen Men­schen Personensorgeberechtigte, Kinder oder Ju­gend­liche auf­zu­klä­ren sind und zwar vor ihrer Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe. Sofern die Familie die Probleme aus eigener Kraft oder mit Hilfe ihres sozialen Um­felds nicht lösen kann und die zuständige Jugendbehörde das Vorliegen der Leis­tungsvoraussetzungen fest­stellt, ist ein Leistungsanspruch auf Hilfe im rechtlichen Sinn gegeben.

In der Medizin und Psychologie ist die Stellung einer Diagnose regel­hafter Ar­beits­all­tag. Je sorgfältiger sie ausfällt, desto zielgenauer kann geholfen werden. Relativ neu ist das diagnostische Verfahren für Sozialpädagoginnen und -pädagogen in den All­ge­mei­nen Sozialen Diensten und bei den freien Trägern der Kinder- und Ju­gend­hilfe. Die So­zial­pädagogischen Diagnose-Tabellen des Bayerischen Landes­jugend­amts helfen die Lebenssituation eines jungen Menschen, seiner Familie und seines sozialen Um­feldes umfassend zu betrachten und in strukturierter Form zu bewerten. Dabei werden Ri­si­ken und Res­sour­cen eines Familiensystems gleichgewichtig be­trach­tet. Zugute kommt ein solch strukturiertes Vorgehen in der Kinder- und Ju­gend­hilfe letzt­end­lich den hilfebedürftigen jungen Menschen und ihren Familien, da zu einem höheren Pro­zent­satz effektive Hilfen ausgewählt werden, An­schluss­hil­fen eher entfallen und die Zufriedenheit der Leistungs­be­rechtig­ten steigt. Zudem er­halten die sozial­päda­go­gi­schen Fach­kräf­te im Jugendamt mehr Hand­lungs­sicher­heit.


Fortschreibung der Sozialpädagogischen Diagnose

Die ursprünglich 2001 vom Bayerischen Landesjugendamt für sozialpädagogische Fachkräfte herausgegebene und 2009 nach erfolgreichem Abschluss eines fünfjährigen Evaluationsprojekts aufgelegte Handreichung „Sozialpädagogische Diagnose“ wurde im Jahr 2013 unter dem Titel „Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan“ komplett überarbeitet und neu aufgelegt. Mit der Neufassung aus dem Jahr 2020 wurden die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen, v.a. in Bezug auf die jüngsten Entwicklungen und Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz, erweitert.

Wesentliche Veränderungen der Neufassung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen:

  • Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle zur Prüfung einer Teilhabebeeinträchtigung gem. § 35a SGB VIII,
  • Ergänzung des Hilfeplans um die Aspekte der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
  • an die Bedarfe der Kinder- und Jugendhilfe angepasster Mustervordruck Teilhabeplan auf Grundlage der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation.

Wie schon in der Fassung von 2013 liegen die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen weiterhin in Form einer bearbeitbaren PDF-Datei vor, die eine Verknüpfung mit dem an die Sozialpädagogische Diagnostik angeschlossenen Hilfeplan- und Teilhabeplanverfahren ermöglicht.

Das diagnostische Verfahren hilft, die Arbeit der Jugendämter, die immer wieder im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik stehen, zu verbessern. Haben sie doch die schwie­ri­ge Aufgabe, Eltern einerseits in Erziehungsfragen zu beraten, andererseits Kinder zu schützen und rechtzeitig wirksame Hilfe zu leisten, wenn es ohne Unter­stützung von außen nicht mehr geht. Die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen, Hilfeplan & Teilhabeplan tra­gen auch dazu bei, den Wandel des Jugendamts von der ehemaligen Für­sor­ge­be­hör­de zum modernen sozialen Dienstleistungsunternehmen in der öffentlichen Mei­nung deutlich zu machen.

Das Jugendamt schätzt nach Durchführung der Sozialpädagogischen Diagnostik die Lebenssituation des jungen Menschen, seiner Familie und seines so­zia­len Um­fel­des in Hinblick auf den Beratungs-, Leistungs- oder Interventionsbedarf ein. Hierzu hat das Bayerische Landesjugendamt ein eigenes Hilfeplanverfahren entwickelt. Im Zu­sam­men­wir­ken mit der Familie, weiteren Bezugspersonen und anderen Fach­kräf­ten wird beraten, welches Leistungsangebot der Familie unterbreitet werden kann. Die sich daran anschließende Problemanalyse im Fachkräfteteam, an deren Ende ein Ent­schei­dungs­vor­schlag im Hinblick auf die notwendige und geeignete Hilfeart in Form einer knappen „Zusammenfassenden Feststellung des Hilfebedarfs“ steht, soll nicht nur defizitäre oder problematische Entwicklungen be­rück­sich­ti­gen, sondern gleichermaßen Ressourcen und perspektivische Potenziale, wie zum Beispiel trag­fähi­ge und verlässliche Beziehungen im sozialen Nahraum, die ne­ga­ti­ve Er­fah­run­gen und Handlungsmuster ausgleichen könnten.

Stimmen die Leistungsadressaten und die angefragten Leistungserbringer zu, ent­fal­tet der Vorschlag Wirkungskraft und die Hilfeplanung im engen Sinn kann be­gin­nen. Das Hilfeplanverfahren enthält alle Schritte zur Steuerung einer Hilfe, bis hin zu deren Abschluss und Evaluation im Einzelfall.

Der an die Bedarfe der Kinder- und Jugendhilfe angepasste Teilhabeplan, der auf dem Mustervordruck Teilhabeplan der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation basiert, stellt für den örtlichen Jugendhilfeträger die Grundlage für das, nach § 19 SGB IX, vorgeschriebene Teilhabeplanverfahren dar.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt berät und qualifiziert die Fachkräfte der Träger der öffent­li­chen und freien Jugendhilfe in Bayern grundsätzlich und fallbezogen in rechtlichen, sozial­pä­da­go­gischen und administrativen Fragen. Zur Ausführung der §§ 36 und
37 SGB VIII wurden seit Anfang der 1990er Jahre detaillierte Arbeitskonzepte ent­wi­ckelt und fortlaufend aktualisiert. Darüber hinaus werden offene und ziel­grup­pen­spe­zi­fische Fachveranstaltungen durchgeführt.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle, Hilfeplan & Teilhabeplan. Arbeitshilfe zur Prüfung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls, zur Abklärung von Leistungsvoraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung und einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, zur Durchführung des Hilfeplan- und Teilhabeplanverfahrens in der Praxis
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt 2020

Britze, Dr. Harald; Fingerhut, Marie; Wunsch, Angelika; Völkl, Vanessa: Arbeitshilfe zur Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen, des Hilfeplans und des Mustervordrucks Teilhabeplan
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt, 2020

Hillmeier, Hans; Britze, Harald: Sozialpädagogische Diagnose – ein Meilenstein auf dem Weg zu einer wirkungsorientierten Prozess­gestaltung in der Einzelfallhilfe; in: Gahleitner, Silke Brigitta; Wahlen, Karl; Bilke-Hentsch, Oliver; Hillenbrand, Doro­thee. (Hrsg.): Biopsychosoziale Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe – Inter­profes­sionelle und interdisziplinäre Perspektiven; Kohlhammer Verlag; S. 143 – 158; Stuttgart 2013

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Bayerisches Staats­mini­sterium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration; Institut für Kinder- und Jugendhilfe Mainz (Hrsg): EST! Evaluation der Sozial­pädagogischen Diagnose-Tabellen. Ab­schluss­bericht; München 2008

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter Qualitäts­maß­stäbe und Gelingensfaktoren gemäß § 36 SGB VIII, Kiel 2015

Harnach, Viola: Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe; Weinheim 2007; 5. überarbeitete Auflage

Merchel, Joachim: Hilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung: § 36 SGB VIII; Stuttgart 2006; 2. neu bearbeitete und ergänzte Auflage

Schmid, Heike: Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII; Frankfurt a. Main 2004

Urban, Ulrike: Professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle. Sozialpädagogische Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung; Weinheim 2004

Institut für soziale Arbeit (Hrsg.) Hilfeplanung und Betroffenenbeteiligung; Münster 1994.