Vorschlag für eine Stellen­beschreibung

Die Stelle der Jugendhilfeplanerin, des Jugendhilfeplaners ist als Stabsstelle bei der Jugendamtsleitung anzusiedeln.

I. Ziele

Die grundsätzlichen Ziele von Jugendhilfe, und damit auch die grund­legende Orien­tie­rung der Jugendhilfeplanung, sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII festgelegt. Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind demnach:

  • Erhalt und Pflege der Kontakte zur Familie und dem sozialen Umfeld;
  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen;
  • besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen;
  • dazu beizutragen, dass Mütter und Väter die Aufgaben in der Familie und Er­werbs­tä­tigkeit besser miteinander vereinbaren können;
  • Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und abgestimmten Angebotes von Jugendhilfeleistungen.

II. Aufgaben

§ 80 SGB VIII beschreibt die Planungsschritte zur Umsetzung der Ziele und damit die grundlegenden Aufgaben für die Jugendhilfeplanung:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Be­trof­fe­nen zu ermitteln und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und aus­rei­chend zu planen.

Daraus ergeben sich folgende konkrete Aufgabenstellungen:

  1. Mitwirkung bei Entscheidungen zur grundsätzlichen Ausrichtung der Ju­gend­hil­fe
     
  2. Koordination der Gesamtplanung des Jugendamts
     
  3. Ermittlung und fachliche Begründung des Haushaltsbedarfs für die Pla­nungs­ar­bei­ten
     
  4. Entwicklung eines Gesamtplanungskonzepts unter Einbeziehung der freien Träger der Jugendhilfe
     
  5. Initiierung und Begleitung von Gremien, die für die Jugendhilfeplanung relevant sind
     
  6. Information der entsprechenden politischen Gremien
     
  7. Erstellung von Verwaltungsvorlagen zur Verabschiedung des Jugendhilfeplans
     
  8. Abstimmung von Programmen und Konzepten in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Abteilungen des Jugendamts und den freien Trägern der Jugendhilfe
     
  9. Organisation, Begleitung und Durchführung der erforderlichen wis­sen­schaft­li­chen Arbeiten
     
  10. Mitarbeit bei regionalen Vorhaben und überregionalen Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung
     
  11. Abstimmung mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen, ins­be­son­de­re gemäß § 80 Abs. 4 SGB VIII
     
  12. Begleitung der Umsetzung der Planungsergebnisse
     
  13. Fortschreibung des Jugendhilfeplans
     
  14. Öffentlichkeitsarbeit

III. Anforderungsprofil

Ausbildung

Für die Besetzung der Stelle der Jugendhilfeplanerin/des Jugend­hilfe­pla­ners kommen insbesondere Personen mit fol­gen­der Aus­bil­dung und Be­rufs­er­fah­rung in Frage:

  • Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder
  • Sozialwissenschaftlerin/Sozialwissenschaftler oder
  • Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt.

Praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in einem oder meh­re­ren Tätigkeitsbereichen der Jugendhilfe sowie so­zial­wis­sen­schaft­liche Pla­nungs­kompetenz bzw. Felderfahrung im sozialen Bereich sind er­for­der­lich oder durch eine entsprechende Weiterbildung zu erwerben.

Persönliche Kompetenz

  • Toleranz und Offenheit im Umgang mit allen Beteiligten
  • Fähigkeit, bei Interessenskonflikten zu vermitteln
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • Fähigkeit, schriftlich klar und verständlich zu formulieren
  • Durchsetzungsvermögen - den eigenen fachlichen Standpunkt kompetent vertreten
  • kommunikative Fähigkeiten.

Grundlegende Kompetenz

  • Grundkenntnisse im Bereich der Sozialplanung
  • Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung
  • Fähigkeit zur Erhebung und Analyse jugendhilferelevanter Daten
  • grundlegende Kenntnisse der notwendigen Datenerfassung und -verarbeitung
  • Kenntnisse über verwaltungsinterne Abläufe
  • Fähigkeit, im Planungsprozess aus regionale Strukturen und Gegebenheiten einzugehen

Fachkompetenz in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe

  • Überblick über den Gesamtauftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Kenntnisse zu innovativem Handeln - neue Ideen und Entwicklungen in den Planungsprozess einbringen

Methodische Kompetenz

  • Moderation und Leitung von Gremien
  • Fähigkeit zur Präsentation von Ergebnissen
  • Organisations- und Managementfähigkeiten

 

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamtes

Hradetzky, Grit: Komplex und vielschichtig: Die Anforderungen an die Fachkräfte im Bereich der Jugendhilfeplanung; ZBFS - BLJA Mitteilungsblatt 1/2015