Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine oftmals intensive Form ambulanter Hilfe. Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.
Die SPFH nimmt unter den Hilfen zur Erziehung eine besondere Stellung ein. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen. Sie erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie.
Rechtsgrundlage
Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und versucht Schritt für Schritt in enger Zusammenarbeit mit ihr, Probleme in der Kindererziehung, der alltäglichen Lebensbewältigung, im Umgang mit Ämtern oder misslingende innerfamiliäre Beziehungen aufzuarbeiten und zu modifizieren. Dabei kommt dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum besondere Bedeutung zu. Durch das Angebot der SPFH kommt die verfassungsmäßige Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung und familiären Autonomie zum Ausdruck.
Grundsätzlich ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft Zielsetzung dieser Hilfeart. D. h. die Familien sollen in den verschiedenen Bereichen des Alltagslebens gefördert werden. Durch das gemeinsame Entwickeln bestmöglicher Lösungen soll insbesondere die Fremdunterbringung der Kinder vermieden werden. Die Hilfe orientiert sich dabei an der Lebenssituation und dem Alltag der Familie. Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig und notwendig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.
Orientiert an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder werden mit der Familie individuelle Ziele entwickelt, die sich insbesondere auf folgende Aspekte beziehen:
- die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Stärkung der Konfliktfähigkeit
- die Verbesserung der Beziehungen untereinander
- die Auflösung von Isolation
- die Entwicklung von Lebensperspektiven
- die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
- die Kooperation mit Fachberatungsstellen
Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird von den Fachkräften zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt. Er enthält Feststellungen über die notwendigen Leistungen im Einzelnen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die vereinbarten konkreten Zielsetzungen. Für die Entscheidung über die Hilfe sind die örtlichen Jugendämter zuständig. Die SPFH wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden kostenlos.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Vertreter des Landesjugendamts nehmen mehrmals jährlich an stattfindenden regionalen Arbeitskreisen teil.
Das Arbeitsfeld der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird regelmäßig im Fortbildungsprogramm des Landesjugendamts berücksichtigt.
Die Fachlichen Empfehlungen für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) werden unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Praxis sowie neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse laufend aktualisiert.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) gemäß § 31 SGB VIII; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom
21. Oktober 2014
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungsprozesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012
Das Dokument wird demnächst barrierefrei eingestellt.
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15. März 2006, geänderte Fassung vom 10. Juli 2012
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) (Hrsg.): Schutz und Kontrolle in der SPFH?!; Forum Erziehungshilfen, Heft 5, 18. Jahrgang 2012
Müller, Matthias; Bräutigam, Barbara: Hilfe, sie kommen! Systemische Arbeitsweisen im aufsuchenden Kontext; Heidelberg 2011
Korsalke, Dieter: Sozialpädagogische Fallanalyse und Bericht; Norderstedt 2009
Gehrmann, Gerd; Müller, Klaus. D.: Familie im Mittelpunkt, Handbuch effektives Krisenmanagement für Familien, Regensburg, 3. Auflage 2008.
Schmidt, Martin: Sozialpädagogische Diagnose: Die SPFH und andere ambulante Angebote der Kinder- und Jugendhilfe; 1. Auflage 2007
Ritscher, W.: Einführung in die systemische Soziale Arbeit mit Familien; Heidelberg 2006
Woog, Astrid.: Soziale Arbeit in Familien: Theoretische und empirische Ansätze zur Entwicklung einer pädagogischen Handlungslehre; Weinheim, 3. Auflage 2006
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und DJI (Hrsg.): Helming, E./Schattner, H./Blüml, H. (2005). Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe;(4. Auflage)