Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Nicht selten kommt es in Familien zu Konflikten zwischen den Eltern über die Gestaltung der Umgangskontakte, über die Ausübung des Personensorgerechts sowie die Unterhaltsvereinbarungen. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen sowie mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen aufgebaut hat und deren Aufrechterhaltung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist (§ 1626 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Rechtsgrundlagen
Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts sowie bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen in der Zeit nach einer Trennung und Scheidung von Eltern. Anspruchsberechtigt sind – abhängig von der jeweiligen Leistung – Eltern (alleinerziehende Mütter und Väter sowie umgangsberechtigte Elternteile), Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und andere umgangsberechtigte Personen. In diesem Zusammenhang ist auch der begleitete Umgang zu sehen, der einerseits hilft, den Umgang eines Kindes zu einer Bezugsperson zu ermöglichen, andererseits ein Kind aber vor möglichen Gefährdungen schützt.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben durch Fachberatung, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Limmer, Robert; Purschke-Öttl, Johanna: Begleiteter Umgang – Erfahrungen des Deutschen Kinderschutzbundes in einem konfliktträchtigen Arbeitsfeld; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 5/2006; München 2006
Otto, Getraud: Umgangsrecht und Begleiteter Umgang – Theorie und Praxis der Jugendhilfeleistung; Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 3/2002; München 2002
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Deutsche Standards zum begleiteten Umgang. Empfehlungen für die Praxis; C.H. Beck Verlag; München 2008