Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes war die ISE von Un­stim­mig­kei­ten, Widersprüchlichkeiten und Abgrenzungs­schwierigkeiten begleitet. In keiner an­deren Hilfeform hat sich in den vergangenen 20 Jahren ein ähnlicher Wandel voll­zo­gen. Zunächst war in der Gesetzesbegründung zu § 35 SGB VIII, damals noch unter der Überschrift „Individuelle sozialpädagogische Intensivbetreuung“, die Vor­stel­lung einer Hilfeform für jene, in ihrer Lebenssituation ge­fähr­de­ten Ju­gend­lichen verbunden, die sich allen anderen Hilfen zur Erziehung entziehen.

Rechtsgrundlage


Der Gesetzgeber definiert als Zielgruppe einer ISE ausschließlich Jugendliche, die längerfristig einer intensiven und individuellen Unterstützung zu ihrer so­zia­len In­te­gra­tion bedürfen. Dabei steht deren zukünftig eigenverantwortliche Lebensführung im Fokus.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Bayerische Landesjugendamt erarbeitet fachliche Empfehlungen zur Um­set­zung dieser Hilfe zur Erziehung in den kommunalen Jugendämtern. Es berät die Jugend­äm­ter bei der Unterbringung von jungen Menschen in besonders schwi­erig gelagerten Einzelfällen. Es trägt durch sein Fortbildungsangebot zur Qua­li­fi­zie­rung der Fachkräfte bei. Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat 2001 und 2006 Fachliche Empfehlungen zur ISE beschlossen.

Bei der Unterbringung von jungen Menschen aus dem europäischen Ausland in Bayern führt das Bayerische Landesjugendamt das Konsultationsverfahren gemäß der Brüssel-IIa-Verordnung auch bei einer ISE durch und genehmigt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine solche Unterbringung.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Handlungsempfehlungen "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" vom 21.07.2022

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt: Handlungsempfehlung selbstständig tätige Erziehungsstellen: Erziehungsstellen gem. § 34 SGB VIII und stationäre ISE-Maßnahmen gem. § 35 SGB VIII mit selbstständig tätigen Fachkräften auf Honorarbasis, Erarbeitet in Zusammenarbeit des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und der Regierungen, Beschluss vom 26.10.2020

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt:Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungs­pro­zesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012
Das Dokument wird demnächst barrierefrei eingestellt.

Britze, Harald: Die Weiterentwicklung der Intensiven So­zial­päda­go­gischen Ein­zel­be­treu­ung gemäß des  § 35 SGB VIII; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 2/2011, München 2011

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Empfehlungen zur Beurteilung der Qualität von individualpädagogischen Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung im Ausland;  Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 12. Oktober 2006

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Empfehlungen zur Intensiven sozial­päda­go­gischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII); Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 24. Januar 2001

Weitere empfohlene Veröffentlichungen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Empfehlungen für Standards und Rahmenbedingungen bei der Gewährung von intensivpädagogischen Hilfen im Ausland für die Jugendämter; 2004

Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (Hrsg.): Hand­reichun­gen für die Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen im Ausland; Hamburg 1998.