Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes war die ISE von Unstimmigkeiten, Widersprüchlichkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten begleitet. In keiner anderen Hilfeform hat sich in den vergangenen 20 Jahren ein ähnlicher Wandel vollzogen. Zunächst war in der Gesetzesbegründung zu § 35 SGB VIII, damals noch unter der Überschrift „Individuelle sozialpädagogische Intensivbetreuung“, die Vorstellung einer Hilfeform für jene, in ihrer Lebenssituation gefährdeten Jugendlichen verbunden, die sich allen anderen Hilfen zur Erziehung entziehen.
Rechtsgrundlage
Der Gesetzgeber definiert als Zielgruppe einer ISE ausschließlich Jugendliche, die längerfristig einer intensiven und individuellen Unterstützung zu ihrer sozialen Integration bedürfen. Dabei steht deren zukünftig eigenverantwortliche Lebensführung im Fokus.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Bayerische Landesjugendamt erarbeitet fachliche Empfehlungen zur Umsetzung dieser Hilfe zur Erziehung in den kommunalen Jugendämtern. Es berät die Jugendämter bei der Unterbringung von jungen Menschen in besonders schwierig gelagerten Einzelfällen. Es trägt durch sein Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Fachkräfte bei. Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat 2001 und 2006 Fachliche Empfehlungen zur ISE beschlossen.
Bei der Unterbringung von jungen Menschen aus dem europäischen Ausland in Bayern führt das Bayerische Landesjugendamt das Konsultationsverfahren gemäß der Brüssel-IIa-Verordnung auch bei einer ISE durch und genehmigt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine solche Unterbringung.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt: Handlungsempfehlung selbstständig tätige Erziehungsstellen: Erziehungsstellen gem. § 34 SGB VIII und stationäre ISE-Maßnahmen gem. § 35 SGB VIII mit selbstständig tätigen Fachkräften auf Honorarbasis, Erarbeitet in Zusammenarbeit des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und der Regierungen, Beschluss vom 26.10.2020
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt:Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungsprozesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012
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Britze, Harald: Die Weiterentwicklung der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung gemäß des § 35 SGB VIII; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 2/2011, München 2011
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Empfehlungen zur Beurteilung der Qualität von individualpädagogischen Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung im Ausland; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 12. Oktober 2006
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Empfehlungen zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII); Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 24. Januar 2001
Weitere empfohlene Veröffentlichungen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Empfehlungen für Standards und Rahmenbedingungen bei der Gewährung von intensivpädagogischen Hilfen im Ausland für die Jugendämter; 2004
Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (Hrsg.): Handreichungen für die Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen im Ausland; Hamburg 1998.