Aufgaben

Das Bayerische Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 des Gesetzes zur Ausführung der So­zial­ge­setze (AGSG) wahr.

Die Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten
  • Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Kon­zep­ten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohl­fahrts­verbände, Jugendverbände)
  • Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Er­zie­hung junger Menschen
  • Jugendhilfeplanung
  • Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden
  • Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugend­schutz­gesetze
  • Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle)