Aufgaben
Das Bayerische Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) wahr.
Die Aufgabenschwerpunkte sind:
- Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten
- Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände)
- Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Erziehung junger Menschen
- Jugendhilfeplanung
- Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden
- Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze
- Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle)