Vermittlungsstellen
Paare, die sich mit dem Gedanken einer Adoption auseinandersetzen, können sich mit ihrem Wunsch an die Adoptionsstelle des für sie zuständigen Jugendamtes wenden.
Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen eines Kindes mit Adoptionsbewerbern, die sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption beworben haben. Nur Vermittlungsstellen dürfen diese Tätigkeit ausüben.
Rechtsgrundlagen
Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes. Das Jugendamt darf die Adoptionsvermittlung nur durchführen, wenn es eine Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet hat. Jugendämter benachbarter Gemeinden oder Kreise können mit Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einrichten.
Zur Adoptionsvermittlung sind auch freie Träger befugt, wenn sie von der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes anerkannt worden sind. In Bayern sind dies derzeit die Adoptionsvermittlungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen sowie der Katholischen Jugendfürsorge.
Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur Fachkräfte betraut werden, die aufgrund ihrer Persönlichkeit, Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet sind. Die Stelle ist mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften zu besetzen.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Landesjugendamt hat eine Zentrale Adoptionsstelle eingerichtet.
Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes berät Jugendämter bei der Einrichtung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen und muss dieser zustimmen.
Zudem spricht die zentrale Adoptionsstelle Anerkennungen für Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft aus.
Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes überzeugt sich in regelmäßigen Abständen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft haben der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen sowie regelmäßige Berichte vorzulegen.
Ausnahmen von dem Fachkräftegebot werden nur zugelassen, wenn die Mindestanforderungen geringfügig unterschritten werden.
Adressen der Adoptionsvermittlungsstellen:
bei den bayerischen Jugendämtern
In freier Trägerschaft in Bayern:
Kath. Jugendfürsorge - Landesverband Bayern e.V.
Adoptionsdienst KJF Augsburg
Stettenstr. 19, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3100-0,
E-Mail: info@kjf-bayern.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverband Nürnberg-Fürth
Leyher Str. 31-33, 90431 Nürnberg,
Tel. 0911 31078 -0,
E-Mail: info@skf-nuernberg.de