Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche vor körperlicher und seelischer Misshandlung, Vernachlässigung sowie sexuellem Missbrauch zu schützen, stellt eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe dar. Darüber hinaus handelt es sich auch um ein zentrales Leitmotiv in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft.
Rechtsgrundlagen
Das Recht jeden Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung ist seit dem 01.01.2001 bundesgesetzlich verankert (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gemäß § 16 Abs. 1 SGB VIII sind die Jugendämter verpflichtet, den Eltern Wege zur gewaltfreien Lösung von familiären Konfliktsituationen aufzuzeigen. Daneben haben Eltern einen Anspruch auf Unterstützung bei der Erziehung eines Kindes (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen angemessene Erziehung nicht gewährleistet ist (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).
Das Schicksal vernachlässigter, misshandelter oder missbrauchter Kinder und Jugendlicher stellt die Fachkräfte der Jugendhilfe in ihrer Alltagspraxis vor komplexe Aufgaben. Das Abwägen zwischen dem Recht der Personensorgeberechtigten einerseits und dem – notfalls auch gegen den Willen der Eltern – durchzusetzenden Schutzinteresse der betroffenen Kinder oder Jugendlichen andererseits bringt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Jugendämter sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene hohe Anforderungen mit sich. Dabei sind diese angesichts der teilweise massiven Erscheinungsformen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Person betroffen und haben Anspruch auf eine loyale und verständnisvolle Unterstützung durch ihre Vorgesetzten sowie die jeweiligen politischen Entscheidungsträger.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Durch Fortbildung, Fachberatung, Fachveranstaltungen und die Bereitstellung praxisnaher Arbeitshilfen sowie fachlicher Empfehlungen unterstützt das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl wirksam zu schützen.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Sozialpädagogische Diagnose & Hilfeplan; München 2013
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 23. November 2022
Heilmann, Stefan: Wann muss das Jugendamt eingreifen? Eine Behörde zwischen Elternrecht und Kindeswohl; Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 1/2002
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln. Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte; München 2012