Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche vor körperlicher und seelischer Misshandlung, Ver­nach­läs­si­gung sowie sexuellem Missbrauch zu schützen, stellt eine zentrale Auf­gabe der Kinder- und Jugendhilfe dar. Darüber hinaus handelt es sich auch um ein zentrales Leitmotiv in allen Lebens­bereichen unserer Gesellschaft.


Das Recht jeden Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung ist seit dem 01.01.2001 bun­des­ge­setz­lich verankert (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gemäß § 16 Abs. 1 SGB VIII sind die Jugendämter verpflichtet, den Eltern Wege zur gewaltfreien Lösung von familiären Konfliktsituationen aufzuzeigen. Daneben haben Eltern einen Anspruch auf Unterstützung bei der Erziehung eines Kindes (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen angemessene Erziehung nicht ge­währ­leis­tet ist (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).

Das Schicksal vernachlässigter, misshandelter oder missbrauchter Kinder und Ju­gend­li­cher stellt die Fachkräfte der Jugendhilfe in ihrer Alltagspraxis vor komplexe Aufgaben. Das Abwägen zwischen dem Recht der Personensorgeberechtigten ei­ner­seits und dem – notfalls auch gegen den Willen der Eltern – durchzusetzenden Schutzinteres­se der betroffenen Kinder oder Jugendlichen andererseits bringt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Jugendämter sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene hohe Anforderungen mit sich. Dabei sind diese an­ge­sichts der teilweise massiven Erschei­nungsformen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Person betroffen und haben Anspruch auf eine loyale und ver­ständ­nis­volle Unterstützung durch ihre Vorgesetzten sowie die jeweiligen po­li­ti­schen Ent­schei­dungs­träger.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Durch Fortbildung, Fachberatung, Fachveranstaltungen und die Bereit­stellung pra­xis­naher Arbeitshilfen sowie fachlicher Empfeh­lungen unterstützt das Lan­des­ju­gend­amt die örtlichen Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl wirksam zu schützen.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Sozialpädagogische Diagnose & Hilfeplan; München 2013

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Fachliche Emp­feh­lungen zur Um­setzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 23. November 2022

Heilmann, Stefan: Wann muss das Jugendamt eingreifen? Eine Behörde zwischen Elternrecht und Kindeswohl; Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 1/2002

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

LVR/LWL: Empfehlung: Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (2024)

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln. Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte; München 2012