Der Landesheimrat – Partizi­pation in der stationären Kinder- und Ju­gend­hilfe

Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung – dies ist sowohl zentraler Be­stand­teil der UN-Kinderrechtskonvention als auch des Kinder- und Ju­gend­hil­fe­rechts.

Durch die Abschlussberichte der Runden Tische „Sexueller Kindes­miss­brauch“ und „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ wurde das Thema Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in einen neuen Fokus gerückt und hat ge­setz­lich einen besonderen Stellenwert erhalten.

Rechtsgrundlage


Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist es gemäß § 45 SGB VIII Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für sta­tio­nä­re Einrichtungen der Kinder- und Jugend­hilfe, dass geeignete Verfahren der Be­tei­ligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Ziel dieser Verfahren ist der Schutz von jungen Menschen in den Einrichtungen sowie die Sicherung ihrer Rechte.

Aufgaben des Landesjugendamts

Im März 2010 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Ent­wicklung und Im­ple­men­tie­rung einer landesweiten, nachhaltigen und begleiteten Struktur für die Par­ti­zi­pa­tion von jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern ein­schließlich eines beschriebenen Beschwerdemanagements – der Lan­des­heim­rat Bayern.

Zur Entwicklung dieses Konzepts wurde der Ad-hoc-Ausschuss „Partizipation in der stationären Jugendhilfe“ gegründet, dessen Geschäftsführung beim Bayerischen Landesjugendamt angesiedelt war. Der Ausschuss entschied, die Erfahrungen und Ideen von Mädchen und Jungen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, in seine Beratungen einzubeziehen.

Das war der Startschuss für IPSHEIM – Initiative Partizipations­Strukturen in der HEIM­erziehung –, die jährliche Partizipationstagung des Bayerischen Landes­ju­gend­amts für junge Menschen und Fachkräfte aus Einrichtungen der stationären Kinder- und Ju­gend­hil­fe in Bayern. Die Ergebnisse und Erfahrungen der IPSHEIM-Tagungen flos­sen maßgeblich in den Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses „Partizipation in der stationären Jugendhilfe“ und die zugehörigen Handreichungen ein, welche vom Lan­des­ju&syh;gend­hil&syhfe­aus­schuss im Juli 2012 beschlossen wurden.

Der Landesheimrat Bayern ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahr­nehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern einsetzt. Sein vorrangiges Ziel ist es, auf eine wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären bayerischen Jugendhilfeeinrichtungen hinzuwirken.

Das Gremium setzt sich aus zwölf Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern zusammen. Der Lan­des­heim­rat wird von einer Geschäftsstelle im Bayerischen Landesjugendamt, von vier Be­ra­te­rin­nen und Beratern – Fachkräften aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe – und einem Beraterkreis mit enger Anbindung an den Landesjugendhilfeausschuss begleitet. Die finanzielle Unterstützung erfolgt großzügig durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Intergration.

Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Landesheimrat Bayern war die Grün­dung einer Pi­lot­gruppe im Rahmen von IPSHEIM II, die sich im Zeitraum November 2012 bis Mai 2013 unter Begleitung des Baye­ri­schen Landes­jugendamts vorrangig mit der Vorbereitung von IPSHEIM III und der Ur-Wahl des Landesheimrats Bayern befasste. Die erste Wahl des Landesheimrats Bayern fand am 18. Juli 2013 im Rahmen von IPSHEIM III statt.

www.landesheimrat.bayern.de

Kontakt: info@landesheimrat.bayern.de

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Ott, Marvin: Viel los in IPSHEIM!; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 3/215

Müller, Judith: Engagement und Beteiligung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – Der Landesheimrat Bayern startet in sein zweites Jahr; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 4/2014, München 2014

Zeh-Hauswald, Stefanie: Beteiligung junger Menschen ernst neh­men! - Der Weg zum Landesheimrat Bayern; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 1-3/2013; München 2013

Zeh-Hauswald, Stefanie: Junge Menschen ernst neh­men! - Der Weg zum Landesheimrat Bayern; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 6/2013; München 2013

Bayerischer Landesjugendhilfeausschuss (Hrsg.): Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses Partizipation in der stationären Jugend­hilfeMünchen 2012

Bayerischer Landesjugendhilfeausschuss (Hrsg.): Die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Bayern; München 2012

Bayerischer Landesjugendhilfeausschuss (Hrsg.): Handreichung für den Aufbau und die Verankerung institutioneller Partizipations­mög­lichkeiten und Partizipationsformen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; München 2012

Zeh-Hauswald, Stefanie; Rösler, Stefan: IPSHEIM II!: Der Weg zum Landesheimrat Bayern! ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 5/2012; München 2012

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

van Calker, Jan Thomas; Wolff, Mechthild: Abschlussbericht.
Ergebnisse einer Befragung von Jugendlichen zu Beteiligungsmöglichkeiten in der Heimerziehung im Freistaat Bayern - Fokus: Landesheimrat Bayern -

Landshut 2016

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (Hrsg.): Be­tei­ligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebs­erlaubnis­erteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe, 2. aktualisierte Fassung; Göttingen 2013