Der Landesheimrat – Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung – dies ist sowohl zentraler Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention als auch des Kinder- und Jugendhilferechts.
Durch die Abschlussberichte der Runden Tische „Sexueller Kindesmissbrauch“ und „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ wurde das Thema Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in einen neuen Fokus gerückt und hat gesetzlich einen besonderen Stellenwert erhalten.
Rechtsgrundlage
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist es gemäß § 45 SGB VIII Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, dass geeignete Verfahren der Beteiligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Ziel dieser Verfahren ist der Schutz von jungen Menschen in den Einrichtungen sowie die Sicherung ihrer Rechte.
Aufgaben des Landesjugendamts
Im März 2010 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Entwicklung und Implementierung einer landesweiten, nachhaltigen und begleiteten Struktur für die Partizipation von jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern einschließlich eines beschriebenen Beschwerdemanagements – der Landesheimrat Bayern.
Zur Entwicklung dieses Konzepts wurde der Ad-hoc-Ausschuss „Partizipation in der stationären Jugendhilfe“ gegründet, dessen Geschäftsführung beim Bayerischen Landesjugendamt angesiedelt war. Der Ausschuss entschied, die Erfahrungen und Ideen von Mädchen und Jungen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, in seine Beratungen einzubeziehen.
Das war der Startschuss für IPSHEIM – Initiative PartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung –, die jährliche Partizipationstagung des Bayerischen Landesjugendamts für junge Menschen und Fachkräfte aus Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern. Die Ergebnisse und Erfahrungen der IPSHEIM-Tagungen flossen maßgeblich in den Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses „Partizipation in der stationären Jugendhilfe“ und die zugehörigen Handreichungen ein, welche vom Landesju&syh;gendhil&syhfeausschuss im Juli 2012 beschlossen wurden.
Der Landesheimrat Bayern ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern einsetzt. Sein vorrangiges Ziel ist es, auf eine wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären bayerischen Jugendhilfeeinrichtungen hinzuwirken.
Das Gremium setzt sich aus zwölf Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern zusammen. Der Landesheimrat wird von einer Geschäftsstelle im Bayerischen Landesjugendamt, von vier Beraterinnen und Beratern – Fachkräften aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe – und einem Beraterkreis mit enger Anbindung an den Landesjugendhilfeausschuss begleitet. Die finanzielle Unterstützung erfolgt großzügig durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Intergration.
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Landesheimrat Bayern war die Gründung einer Pilotgruppe im Rahmen von IPSHEIM II, die sich im Zeitraum November 2012 bis Mai 2013 unter Begleitung des Bayerischen Landesjugendamts vorrangig mit der Vorbereitung von IPSHEIM III und der Ur-Wahl des Landesheimrats Bayern befasste. Die erste Wahl des Landesheimrats Bayern fand am 18. Juli 2013 im Rahmen von IPSHEIM III statt.
Kontakt: info@landesheimrat.bayern.de
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Ott, Marvin: Viel los in IPSHEIM!; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 3/215
Müller, Judith: Engagement und Beteiligung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – Der Landesheimrat Bayern startet in sein zweites Jahr; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 4/2014, München 2014
Zeh-Hauswald, Stefanie: Beteiligung junger Menschen ernst nehmen! - Der Weg zum Landesheimrat Bayern; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 1-3/2013; München 2013
Zeh-Hauswald, Stefanie: Junge Menschen ernst nehmen! - Der Weg zum Landesheimrat Bayern; ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 6/2013; München 2013
Bayerischer Landesjugendhilfeausschuss (Hrsg.): Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses Partizipation in der stationären Jugendhilfe; München 2012
Bayerischer Landesjugendhilfeausschuss (Hrsg.): Die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Bayern; München 2012
Bayerischer Landesjugendhilfeausschuss (Hrsg.): Handreichung für den Aufbau und die Verankerung institutioneller Partizipationsmöglichkeiten und Partizipationsformen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; München 2012
Zeh-Hauswald, Stefanie; Rösler, Stefan: IPSHEIM II!: Der Weg zum Landesheimrat Bayern! ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt Nr. 5/2012; München 2012
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
van Calker, Jan Thomas; Wolff, Mechthild: Abschlussbericht.
Ergebnisse einer Befragung von Jugendlichen zu Beteiligungsmöglichkeiten in der Heimerziehung im Freistaat Bayern - Fokus: Landesheimrat Bayern -
Landshut 2016
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (Hrsg.): Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe, 2. aktualisierte Fassung; Göttingen 2013