Jugendarbeitsschutz
Übermäßige Belastung durch die Berufsarbeit kann gerade bei jungen Menschen zu gesundheitlichen Schäden sowie zur Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwicklung führen. Jugendliche treffen nicht selten Arbeitsbedingungen an, die sich in erster Linie am Leistungsvermögen Erwachsener ausrichten. Hinzu kommen die zusätzlichen Belastungen durch die schulische und berufliche Ausbildung.
Dem Schutz der minderjährigen Beschäftigten muss daher im Rahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Es gilt, Kinder und Jugendliche am Beginn ihres Berufs- und Arbeitslebens vor Überbeanspruchung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz in besonderem Maße zu schützen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständig für den Vollzug der Kinderarbeitsschutzverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes, dazu zählt auch die Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Jugendschutzuntersuchungen, sind die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter.
Fachbeiträge und Publikationen
Weiterführende Links und Informationen
Zusammenarbeit der Gewerbeaufsichtsämter und der Jugendämter bei der Durchführung einer Anhörung nach § 6 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) vom 28. August 2014, Az.: I7/6135-1/91
Anträge zur Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern.