Jugendsozialarbeit

Die Förderung und Unterstützung der sozialen und individuellen In­te­gration Ju­gend­licher stellt eine gesellschaftliche Notwendigkeit dar. Diese zeigt sich in be­son­derer Weise dort, wo junge Menschen von sozialen Problemlagen betroffen sind und durch diese in der Ent­wick­lung eines eigenständigen Lebensentwurfs sowie einer selbständigen eigenverantwortlichen Lebensführung beeinträchtigt werden.

Rechtsgrundlage


Die Jugendhilfe ist verpflichtet, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Be­nach­tei­li­gungen oder zur Überwindung individueller Be­ein­träch­tigungen in er­höh­tem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und be­ruf­liche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Jugendsozialarbeit übernimmt Anwaltsfunktion, gibt mit ihren An­ge­bo­ten Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen und stellt eine pro­fes­sio­nelle so­zial­pä­da­go­gi­sche und berufsbezogene Hilfe zur In­te­gra­tion und Verselbständigung be­nach­tei­lig­ter junger Menschen bis 27 Jahren dar. Jugendsozialarbeit ist dabei dem prä­ven­ti­ven Charakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet.

Angebote finden insbesondere in folgenden Formen statt:

  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
  • Migrations- und Integrationshilfen für nichtdeutsche Minderjährige bzw. Kinder und Jugendliche aus Aussiedlerfamilien
  • Jugendwohnen
  • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit ("Straßensozialarbeit", streetwork).
     

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt ist für die landesweite fachlich-inhaltliche Be­gleitung und Gestaltung von Jugendsozialarbeit in Bayern zuständig. Prioritär werden die Bereiche der sozialen Integration und der be­darfs­gerech­ten Versorgung von Jugendlichen auch unter Be­rück­sichtung von Migrationshintergrund behandelt . Besondere Beachtung verdienen vor diesem Hintergrund die Netzwerkarbeit sowie die Kooperationen der zuständigen Behörden.

Im Landesjugendhilfeausschuss werden wichtige Fragestellungen zu verschiedenen Bereichen der Jugendsozialarbeit behandelt. In seiner Sitzung am 15. März 2006 befasste sich der Landes­jugend­hilfe­aus­schuss mit der gesellschaftlichen Pflicht zur Wahrung der Rechte jun­ger Men­schen auf Förderung ihrer Entwicklung, ins­be­son­dere von so­zial be­nach­teiligten jungen Menschen zur sozialen und be­ruf­lichen In­te­gration. Nach ge­mein­sa­mer Vor­ar­beit mit der Landes­arbeits­ge­mein­schaft Jugend­sozial­arbeit Bayern zu Möglichkeiten und Not­wendig­keiten einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Grund­siche­rung (nach SGB II) und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erging der Beschluss: „SGB II, SGB III, SGB VIII optimal genutzt - Allen jungen Menschen Chancen geben“.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

SGB II, SGB III, SGB VIII optimal genutzt: Allen jungen Menschen Chancen geben
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15. März 2006

Jugendsozialarbeit und junge Menschen in besonderen Problemlagen
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 24. Januar 1996

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

SBG II - Grundsicherung für Arbeitssuchende: Einbeziehung der Jugendhilfe
Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 12./13. Mai 2005.

Das SBG II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Empfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe und für die Arbeitsgemeinschaften - ARGEn (nicht barrierfrei).  Beschluss der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und der Bundesagentur für Arbeit vom September 2005

Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen. Grundlagen für ein Leitbild.
Geschäftsstelle des Deutschen Vereins, im Januar 2016

 

Weiterführende Informationen

Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V.
Loristrasse 1
D-80335 München
www.ejsa-bayern.de