Mutter-Vater-Kind-Wohnen
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder richten sich an Eltern, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben und aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen. Die Betreuung findet in einer geeigneten Wohnform gemeinsam mit dem Kind statt und schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat.
Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
Rechtsgrundlage
Durch die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder soll dem Elternteil perspektivisch eine autonome Lebensführung gemeinsam mit dem Kind ermöglicht werden. Um dies zu erreichen, erhält die Mutter/der Vater sowohl intensive und individuelle Anleitung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes als auch ein Training zu grundlegenden lebenspraktischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie Hilfe bei der Tagesstrukturierung. Die Entwicklung schulischer / beruflicher Perspektiven erhält dabei einen gesonderten Stellenwert. Eine Kindertagesbetreuung ist deshalb häufig Bestandteil dieser Betreuungsform.
Die individuelle Betreuung wird durch einzel- und gruppenpädagogische Angebote begleitet und umfasst auch Leistungen für den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Bayerische Landesjugendamt berät und qualifiziert die örtlichen Träger und Fachkräfte der Jugendhilfe bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Hilfeangebots sowie im Hinblick auf etwaige Modellvorhaben. In schwierigen Einzelfällen ist das Landesjugendamt bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung oder Pflegestelle behilflich.
Veröffentlichungen des Landesjugendamtes