Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Mit der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) legt der Gesetzgeber ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie als Regelaufgabe der Jugendhilfe fest und markiert damit die Relevanz von Beratung für die Sicherung familialer Beziehungen und die Stärkung elterlicher Erziehungsverantwortung.
Rechtsgrundlage
In ihrer präventiven Ausrichtung intendiert die Beratung nach § 17 SGB VIII, beim Aufbau eines partnerschaftlichen familiären Zusammenlebens zu unterstützen. Darüber hinaus hilft sie bei der Bewältigung von Krisen und Konflikten innerhalb einer Familie. Im Kontext von Trennung und Scheidung verfolgt diese Unterstützungsform das Ziel, das Weiterbestehen der gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu sichern und den Kindern nach Möglichkeit beide Elternteile zu erhalten. Die Kinder und Jugendlichen sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen (§ 8 SGB VIII).
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter „die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen (§ 17 Abs. 1 SGB VIII). Es kann von den leistungsberechtigten Vätern und Müttern auf freiwilliger Basis und kostenfrei in Anspruch genommen werden. Zudem kann die Beratung durch die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) initiiert werden. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und dem Sozialdatenschutz.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben und bei der Entwicklung effektiver Organisationsstrukturen durch Fachberatungen, Fortbildungen und praxisnahe Arbeitshilfen.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Reinfelder, Hans: Das neue FamFG und seine Auswirkungen auf die öffentliche Jugendhilfe (nicht barrierefrei); ZBFS- Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 4/2009; München 2009