Verfahren
Eine Adoption ist für die Herkunftsfamilie wie auch für das Kind und die Adoptivfamilie eine lebensverändernde Entscheidung. Die Auseinandersetzung mit der Adoption begleitet die Beteiligten ein Leben lang. Sie endet nicht mit dem rechtlichen Abschluss des Verfahrens.
Adoptionsvermittlungsstellen sind dafür verantwortlich, abgebende Eltern zu beraten und zu unterstützen. Sie begleiten den Adoptionsprozess und sind neben der konkreten Vermittlung eines bestimmten Kindes auch für die Auswahl, Vorbereitung und Begleitung geeigneter Adoptiveltern zuständig.
Rechtsgrundlagen
Die Adoptionsvermittlungsstellen öffentlicher und freier Träger nehmen folgende Aufgaben wahr:
Im Vorfeld einer Adoption
- Klärung von Fragen zur Adoption und zum Adoptionsprozess
- Beratung abgebender Eltern über Alternativen zur Adoption sowie rechtliche und psychische Aspekte im Zusammenhang mit der Adoptionsfreigabe
- Beratung, Eignungsüberprüfung und Vorbereitung von Adoptionsbewerbern
Entscheiden sich leibliche Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, wird die Adoptionsvermittlungsstelle tätig und übernimmt
- die Auswahl geeigneter Eltern sowie die Kontaktanbahnung
- die Unterstützung und Begleitung der abgebenden Eltern
- die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit bis zum rechtlichen Abschluss der Adoption und
- die gutachtliche Äußerung gegenüber dem Familiengericht, ob die angestrebte Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.
Nach einer Adoption
Nach dem rechtlichen Abschluss der Adoption bleibt die Adoptionsvermittlungsstelle Ansprechpartner für
- die nachgehende Beratung abgebender Eltern
- die Begleitung halboffener und offener Formen der Adoption
- die Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten, die mit der Adoption im Zusammenhang stehen
- die Beratung und Unterstützung von Adoptiveltern bei der Aufklärung des Kindes über die Adoption
- die Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Auseinandersetzung mit der Adoption und
- die Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche.
Aufgaben des Landesjugendamts
Die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts unterstützt die örtlichen und freien Adoptionsvermittlungsstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Durch die Beratung der Fachkräfte, die Bereitstellung von Informationen und Materialien sowie die Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungen begleitet die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts die Adoptionsvermittlungsstellen öffentlicher und freier Träger
- bei grundsätzlichen rechtlichen und fachlichen Fragen
- bei Adoptionen mit Auslandsberührung
- bei der Vermittlung schwer vermittelbarer Kinder und
- bei sonstigen schwierigen Einzelfällen.
Die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts fungiert auch als internationale Adoptionsvermittlungsstelle.
Bei Wunsch auf Adoption eines Kindes im Ausland muss das örtliche Jugendamt zunächst die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber feststellen. Das Jugendamt erstellt hierzu einen Eignungsbericht (Home Study Report). Diesen Bericht sendet die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts an die von den Adoptionsbewerbern genannte Auslandsvermittlungsstelle.
Zu unterscheiden ist zwischen Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft (mit Zulassung für bestimmte Länder) und der zentralen Adoptionsstelle. Bewerber können sich nur bei einer der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen oder bei der zentralen Adoptionsstelle in ihrem Bundesland bewerben.
Als internationale Adoptionsvermittlungsstelle prüft das Landesjugendamt die spezielle Eignung der Bewerber, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Die Prüfung erfolgt in mehreren Gesprächen. Im positiven Fall erfolgt die Übernahme des Verfahrens. Die Bewerber werden dann während des gesamten Adoptionsverfahrens beraten, begleitet und unterstützt.
Kommt die Vermittlung eines bestimmten Kindes in Betracht, eröffnet die Auslandsvermittlungsstelle nach Rücksprache mit dem örtlichen Jugendamt den Kindervorschlag und berät die Bewerber über die Annahme. Auch nach der Adoption bleibt die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts Ansprechpartner, z. B. bei rechtlichen oder gerichtlichen sowie psychologischen Fragestellungen, die sich durch den Alltag mit dem Adoptivkind ergeben.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamtes
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt; British Association for Adoption and Fostering (BAAF) (Hrsg.): Wir lernen uns kennen – Pflege und Adoption: Ein Bilderbuch für neue Eltern, 4. überarbeitete Auflage, München 2011
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstellen; Stand 2011;
Die Arbeitshilfe enthält Bewerber-Fragebögen, die auch einzeln als Download zur Verfügung stehen.
Wunsch, Angelika; Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Eignungsüberprüfung von Bewerbern in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung; München 2006
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter; 8. neu bearbeitete Fassung, Chemnitz 2019