Verfahren

Eine Adoption ist für die Herkunftsfamilie wie auch für das Kind und die Adop­tiv­fa­mi­lie eine lebensverändernde Entscheidung. Die Aus­ein­an­der­setzung mit der Adop­tion begleitet die Beteiligten ein Leben lang. Sie endet nicht mit dem rechtlichen Abschluss des Ver­fah­rens.

Adoptionsvermittlungsstellen sind dafür verantwortlich, abgebende Eltern zu beraten und zu unterstützen. Sie begleiten den Adoptions­prozess und sind neben der kon­kre­ten Vermittlung eines bestimmten Kindes auch für die Auswahl, Vorbereitung und Begleitung geeigneter Adoptiveltern zuständig.


Die Adoptionsvermittlungsstellen öffentlicher und freier Träger nehmen folgende Auf­gaben wahr:

Im Vorfeld einer Adoption

  • Klärung von Fragen zur Adoption und zum Adoptionsprozess
  • Beratung abgebender Eltern über Alternativen zur Adoption sowie rechtliche und psychische Aspekte im Zusammenhang mit der Adoptionsfreigabe
  • Beratung, Eignungsüberprüfung und Vorbereitung von Adoptionsbewerbern

Entscheiden sich leibliche Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, wird die Adoptionsvermittlungsstelle tätig und übernimmt

  • die Auswahl geeigneter Eltern sowie die Kontaktanbahnung
  • die Unterstützung und Begleitung der abgebenden Eltern
  • die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit bis zum rechtlichen Abschluss der Adoption und
  • die gutachtliche Äußerung gegenüber dem Familiengericht, ob die angestrebte Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.

Nach einer Adoption

Nach dem rechtlichen Abschluss der Adoption bleibt die Adoptions­vermittlungsstelle Ansprechpartner für

  • die nachgehende Beratung abgebender Eltern
  • die Begleitung halboffener und offener Formen der Adoption
  • die Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten, die mit der Adoption im Zusammenhang stehen
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptiveltern bei der Auf­klä­rung des Kindes über die Adoption
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Aus­ein­andersetzung mit der Adoption und
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche.

Aufgaben des Landesjugendamts

Die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts unterstützt die örtlichen und freien Adoptionsvermittlungsstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Durch die Beratung der Fachkräfte, die Bereitstellung von In­for­ma­tionen und Ma­te­ria­lien sowie die Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungen begleitet die zentrale Adoptionsstelle des Landes­jugend­amts die Adop­tions­ver­mittlungsstellen öffentlicher und freier Träger

  • bei grundsätzlichen rechtlichen und fachlichen Fragen
  • bei Adoptionen mit Auslandsberührung
  • bei der Vermittlung schwer vermittelbarer Kinder und
  • bei sonstigen schwierigen Einzelfällen.

Die zentrale Adoptionsstelle des Landes­jugendamts fungiert auch als internationale Adoptionsvermittlungs­stelle.

Bei Wunsch auf Adoption eines Kindes im Ausland muss das örtliche Jugendamt zunächst die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber feststellen. Das Ju­gend­amt erstellt hierzu einen Eignungsbericht (Home Study Report). Diesen Bericht sendet die Adoptions­ver­mitt­lungs­stelle des örtlichen Jugendamts an die von den Adop­tions­be­werbern genannte Auslandsvermittlungsstelle.

Zu unterscheiden ist zwischen Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft (mit Zulassung für bestimmte Länder) und der zentralen Adoptionsstelle. Bewerber können sich nur bei einer der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen oder bei der zen­tra­len Adop­tions­stelle in ihrem Bundesland bewerben.

Als internationale Adoptionsvermittlungs­stelle prüft das Lan­des­ju­gend­amt die spe­ziel­le Eignung der Bewerber, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Die Prüfung erfolgt in mehreren Gesprächen. Im positiven Fall erfolgt die Übernahme des Ver­fah­rens. Die Bewerber werden dann während des gesamten Adop­tions­ver­fah­rens beraten, begleitet und unterstützt.

Kommt die Vermittlung eines bestimmten Kindes in Betracht, eröffnet die Aus­lands­ver­mitt­lungsstelle nach Rücksprache mit dem örtlichen Jugendamt den Kin­der­vor­schlag und berät die Bewerber über die Annahme. Auch nach der Adoption bleibt die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts Ansprechpartner, z. B. bei rechtlichen oder gerichtlichen sowie psychologischen Fragestellungen, die sich durch den Alltag mit dem Adoptivkind ergeben.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamtes

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt; British Association for Adoption and Fostering (BAAF) (Hrsg.): Wir lernen uns kennen – Pflege und Adoption: Ein Bilderbuch für neue Eltern, 4. überarbeitete Auflage, München 2011

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Adoptions- und Pfle­ge­kin­der­ver­mitt­lung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fach­kräfte der Adoptions- und Pflege­kinder­ver­mitt­lungs­stellen; Stand 2011;
Die Arbeitshilfe enthält Bewerber-Fragebögen, die auch einzeln als Download zur Verfügung stehen.

Wunsch, Angelika; Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Eig­nungs­überprüfung von Bewerbern in der Adoptions- und Pflege­kinder­ver­mittlung; München 2006

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeits­ge­mein­schaft der Landesjugendämter; 8. neu bearbeitete Fassung, Chemnitz 2019