Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnform
Heimerziehung findet mit den betroffenen jungen Menschen und ihren Personensorgeberechtigten gemeinsam Lösungen für Situationen, in denen ein Verbleib im Elternhaus auf Zeit oder auf Dauer nicht (mehr) möglich ist. Das Angebot der Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII ist den übrigen Hilfen zur Erziehung gleichgestellt. Im Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII sind Notwendigkeit und Eignung sowie Zielsetzung der Hilfe dokumentiert und werden regelmäßig fortgeschrieben.
Rechtsgrundlage
Heimerziehung und sonstige Betreute Wohnformen fördern junge Menschen in ihrer Entwicklung durch Alltagserleben, pädagogische und therapeutische Angebote. Zielsetzung, Ausgestaltung, Betreuungsintensität und Dauer der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelfalls. Wird die Rückführung in die Herkunftsfamilie angestrebt, so wird der Hilfeprozess von einer intensiven Elternarbeit zur Verbesserung der dortigen Erziehungsbedingungen begleitet. Eventuell kommt auch der Wechsel in eine andere (Pflege-, in Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptiv-)Familie in Betracht. Ist Heimerziehung als Lebensform auf längere Zeit angelegt, beläuft sich die zeitliche Perspektive womöglich bis zur Verselbstständigung des jungen Menschen.
Neben der materiellen und pädagogischen Versorgung werden im Rahmen der Heimerziehung auch die Schul- oder Berufsausbildung des jungen Menschen sowie Leistungen der Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII gewährleistet.
Aufgaben des Landesjugendamts
Das Landesjugendamt hat die Aufgabe, die örtlichen Jugendämter bei der Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in besonders schwierigen Fällen zu unterstützen. Im Rahmen des Fortbildungsangebots werden regelmäßig Kurse zu Fragen der Heimerziehung durchgeführt.
2003 wurden vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss erstmals Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung verabschiedet, die im Jahr 2010 auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert wurden. In seiner 122. Sitzung am 23. Oktober 2012 benannte der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss eine Expertenrunde, die mit der Aktualisierung und Fortschreibung dieser Empfehlungen beauftragt wurde. Die Fortschreibung der Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII wurden vom Landesjugendhilfeausschuss in seiner 126. Sitzung am 11. März 2014 beschlossen.
Die Fortschreibung der Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung richtet sich an die Fachkräfte in Jugendämtern und Einrichtungen wie auch an die Mitarbeitenden in den aufsichtführenden Stellen nach §§ 45 ff. SGB VIII. Sie dienen in der praktischen Umsetzung stationärer Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen als Orientierung für Ablauf und Ausgestaltung der Hilfe, definieren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der einzelnen Beteiligten und liefern einen Überblick über die Rahmenbedingungen dieser Hilfeart. Weiterhin tragen sie zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität in der stationären Kinder- und Jugendhilfe bei und setzen Qualitätsstandards für einen erfolgreichen Hilfeverlauf.
Bei der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte führt das Landesjugendamt das Konsultationsverfahren nach der Brüssel-IIa-Verordnung durch.
Gemeinsam mit dem Landesheimrat Bayern widmet sich das Landesjugendamt der Entwicklung und Implementierung partizipativer Strukturen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Fachkräftebedarf in (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung. Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern. vom 15.11.2023 (nicht barierefrei)
Zeh-Hauswald, Stefanie: Erhebung von Gebühren bei Ingewahrsamnahme Minderjähriger. In: ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 4/2021. S. 13-14.
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt: Handlungsempfehlung selbstständig tätige Erziehungsstellen: Erziehungsstellen gem. § 34 SGB VIII und stationäre ISE-Maßnahmen gem. § 35 SGB VIII mit selbstständig tätigen Fachkräften auf Honorarbasis, Erarbeitet in Zusammenarbeit des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und der Regierungen, Beschluss vom 26.10.2020
Zeh-Hauswald, Stefanie: Duale Ausbildungs- und Studiengänge – Fachkräfte gewinnen und Qualität sichern in der stationären Jugendhilfe, ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Mitteilungsblatt 3-4/2019
Hesse, Marie; Müller, Klaus; Zeh-Hauswald, Stefanie: Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 1631b BGB, BLJA Mitteilungsblatt 3/2018
Döbel, Heidrun; Zeh-Hauswald, Stefanie: Orientierungshilfe zur Abgrenzung von Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII und Erziehungsstellen gemäß § 34 SGB VIII
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zum betreuten Wohnen für junge Menschen im Sinne sonstiger betreuter Wohnformen gemäß § 34 und § 41 SGB VIII; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 14. November 2017
Zeh-Hauswald, Stefanie: Vom Bluntschli und den Fragen um Fachkräftemangel und Fachkräftemängel; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Mitteilungsblatt 3/2014
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII - Fortschreibung; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 11. März 2014
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungsprozesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36-52; München 2012
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Weitere empfohlene Veröffentlichungen
BAG Landesjugendämter: Handlungsempfehlung "Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" (aktualisierte Fassung 2021)
BAG Landesjugendämter: Handlungsempfehlung "Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" (2018)
BAG Landesjugendämter: "Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen" inklusive Ergänzung (2017)
BAG Landesjugendämter: "Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM)" (2017)
BAG Landesjugendämter: Sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII; 2015
BAG Landesjugendämter: Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Arbeitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII - 2. aktualisierte Fassung (2013)
BAG Landesjugendämter: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe - 2. aktualisierte Fassung; 2013