Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnform

Heimerziehung findet mit den betroffenen jungen Menschen und ihren Personen­sorge­berechtigten gemeinsam Lösungen für Situationen, in denen ein Verbleib im Eltern­haus auf Zeit oder auf Dauer nicht (mehr) möglich ist. Das Angebot der Heim­er­zie­hung gemäß § 34 SGB VIII ist den übrigen Hilfen zur Erziehung gleich­ge­stellt. Im Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII sind Notwendigkeit und Eignung sowie Zielsetzung der Hilfe dokumentiert und werden regelmäßig fortgeschrieben.

Rechtsgrundlage


Heimerziehung und sonstige Betreute Wohnformen fördern junge Men­schen in ihrer Entwicklung durch Alltagserleben, pädagogische und therapeutische Angebote. Ziel­set­zung, Ausgestaltung, Be­treu­ungs­in­tensität und Dauer der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelfalls. Wird die Rückführung in die Her­kunfts­fa­mi­lie an­ge­strebt, so wird der Hilfeprozess von einer intensiven Elternarbeit zur Ver­bes­se­rung der dortigen Erziehungsbedingungen begleitet. Even­tuell kommt auch der Wech­sel in eine andere (Pflege-, in Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptiv-)Familie in Betracht. Ist Heim­er­zie­hung als Lebensform auf längere Zeit angelegt, beläuft sich die zeitliche Pers­pektive womöglich bis zur Ver­selbst­stän­di­gung des jungen Menschen.

Neben der materiellen und pädagogischen Versorgung werden im Rahmen der Heim­er­zie­hung auch die Schul- oder Berufsausbildung des jungen Men­schen sowie Leis­tungen der Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII gewährleistet.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt hat die Aufgabe, die örtlichen Jugendämter bei der Unter­bringung von Kindern oder Jugendlichen in besonders schwie­rigen Fällen zu un­ter­stüt­zen. Im Rahmen des Fort­bildungs­angebots werden regelmäßig Kurse zu Fragen der Heimerziehung durchgeführt.

2003 wurden vom Bayerischen Landes­jugend­hilfe­ausschuss erstmals Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung verabschiedet, die im Jahr 2010 auf ihre Wirk­sam­keit hin evaluiert wurden. In seiner 122. Sitzung am 23. Oktober 2012 benannte der Bayerische Landes­jugend­hilfe­ausschuss eine Expertenrunde, die mit der Ak­tua­li­sie­rung und Fortschreibung dieser Empfehlungen beauftragt wurde. Die Fort­schreibung der Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII wurden vom Landesjugendhilfeausschuss in seiner 126. Sitzung am 11. März 2014 beschlossen.

Die Fortschreibung der Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung richtet sich an die Fachkräfte in Jugendämtern und Einrichtungen wie auch an die Mitarbeitenden in den aufsichtführenden Stellen nach §§ 45 ff. SGB VIII. Sie dienen in der prak­ti­schen Umsetzung sta­tio­nä­rer Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen als Orientierung für Ablauf und Ausgestaltung der Hilfe, definieren Zuständigkeiten und Ver­ant­wort­lich­keiten der einzelnen Beteiligten und liefern einen Überblick über die Rah­men­be­din­gun­gen dieser Hilfeart. Weiterhin tragen sie zur Si­che­rung der Prozess- und Er­geb­nis­qua­li­tät in der stationären Kinder- und Jugendhilfe bei und setzen Qua­li­täts­stan­dards für einen erfolgreichen Hilfe­ver­lauf.

Bei der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen aus­län­di­scher Ge­rich­te führt das Landesjugendamt das Konsultationsverfahren nach der Brüssel-IIa-­Ver­ordnung durch.

Gemeinsam mit dem Landesheimrat Bayern widmet sich das Lan­des­jugend­amt der Entwicklung und Implementierung partizipativer Strukturen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Fachkräftebedarf in (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung. Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern. vom 15.11.2023 (nicht barierefrei)

Vollzugshinweise "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" vom 21.07.2022

Zeh-Hauswald, Stefanie: Erhebung von Gebühren bei Ingewahrsamnahme Minderjähriger. In: ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 4/2021. S. 13-14.

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt: Handlungsempfehlung selbstständig tätige Erziehungsstellen: Erziehungsstellen gem. § 34 SGB VIII und stationäre ISE-Maßnahmen gem. § 35 SGB VIII mit selbstständig tätigen Fachkräften auf Honorarbasis, Erarbeitet in Zusammenarbeit des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und der Regierungen, Beschluss vom 26.10.2020

Zeh-Hauswald, Stefanie: Duale Ausbildungs- und Studiengänge – Fachkräfte gewinnen und Qualität sichern in der stationären Jugendhilfe, ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Mitteilungsblatt 3-4/2019

Hesse, Marie; Müller, Klaus; Zeh-Hauswald, Stefanie: Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 1631b BGB, BLJA Mitteilungsblatt 3/2018

Döbel, Heidrun; Zeh-Hauswald, Stefanie: Orientierungshilfe zur Abgrenzung von Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII und Erziehungsstellen gemäß § 34 SGB VIII

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zum betreuten Wohnen für junge Menschen im Sinne sonstiger betreuter Wohnformen gemäß § 34 und § 41 SGB VIII; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 14. November 2017

Zeh-Hauswald, Stefanie: Vom Bluntschli und den Fragen um Fachkräftemangel und Fachkräftemängel; ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; Mitteilungsblatt 3/2014

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII - Fortschreibung; Beschluss des Landes­jugend­hilfe­aus­schus­ses vom 11. März 2014

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungs­prozesse in der Einzelfallhilfe; Jahresbericht 2011, S. 36-52; München 2012
Das Dokument wird demnächst barrierefrei eingestellt.

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

BAG Landesjugendämter: Handlungsempfehlung "Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" (aktualisierte Fassung 2021)

BAG Landesjugendämter: Handlungsempfehlung "Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" (2018)

BAG Landesjugendämter: "Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen" inklusive Ergänzung (2017)

BAG Landesjugendämter: "Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM)" (2017)

BAG Landesjugendämter: Sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII; 2015

BAG Landesjugendämter: Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Arbeitsfeld der be­triebs­er­laubnis­pflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII - 2. aktualisierte Fassung (2013)

BAG Landesjugendämter: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe - 2. aktualisierte Fassung; 2013

Vereinbarungen über Leistungsentgelte, Entgelte und Qualitätsentwicklung: Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII