Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung – dies ist sowohl zentraler Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention als auch des Kinder- und Jugendhilferechts (z.B. §§ 8, 36, 45 SGB VIII).
Rechtsgrundlage
Durch die Abschlussberichte der Runden Tische „Sexueller Kindesmissbrauch“ und „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ wurde das Thema Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in einen neuen Fokus gerückt und hat gesetzlich einen besonderen Stellenwert erhalten.
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01. Januar 2012 ist es gemäß § 45 SGB VIII Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, dass geeignete Verfahren der Beteiligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Ziel dieser Verfahren ist der Schutz von jungen Menschen in den Einrichtungen sowie die Sicherung deren Rechte.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Im März 2010 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Entwicklung und Implementierung einer landesweiten, nachhaltigen und begleiteten Struktur für die Partizipation von jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern einschließlich eines beschriebenen Beschwerdemanagements – der Landesheimrat Bayern.
Ad-hoc-Ausschuss
Zur Entwicklung dieses Konzepts wurde der Ad-hoc-Ausschuss „Partizipation in der stationären Jugendhilfe“ gegründet, dessen Geschäftsführung beim Bayerischen Landesjugendamt angesiedelt war. Der Ausschuss entschied, die Erfahrungen und Ideen von Mädchen und Jungen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, in seine Beratungen einzubeziehen.
IPSHEIM
Das war der Startschuss für IPSHEIM – Initiative PartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung –, die jährliche Partizipationstagung des Bayerischen Landesjugendamts für junge Menschen und Fachkräfte aus Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern. Die Ergebnisse und Erfahrungen der IPSHEIM-Tagungen flossen maßgeblich in den Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses "Partizipation in der stationären Jugendhilfe" und die zugehörigen Handreichungen ein, die vom Landesjugendhilfeausschuss im Juli 2012 beschlossen wurden.
Landesheimrat
Der Landesheimrat Bayern ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern einsetzt. Sein vorrangiges Ziel ist es, auf eine möglichst wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären bayerischen Jugendhilfeeinrichtungen hinzuwirken.
Das Gremium setzt sich aus zwölf Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern zusammen. Der Landesheimrat wird von einer Geschäftsstelle im Bayerischen Landesjugendamt, von vier Beraterinnen und Beratern – Fachkräften aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe – und einem Beraterkreis mit enger Anbindung an den Landesjugendhilfeausschuss begleitet und unterstützt.
Pilotgruppe
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Landesheimrat Bayern war die Gründung einer Pilotgruppe im Rahmen von IPSHEIM II, die sich im Zeitraum November 2012 bis Mai 2013 unter Begleitung des Bayerischen Landesjugendamts vorrangig mit der Vorbereitung von IPSHEIM III und der Ur-Wahl des Landesheimrats Bayern befasste. Die erste Wahl des Landesheimrats Bayern fand am 18. Juli 2013 im Rahmen von IPSHEIM III statt.
Der Landesheimrat Bayern ist erreichbar unter
www.landesheimrat.bayern.de
info@landesheimrat.bayern.de.
Beraterkreis
Im März 2014 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Einrichtung des Beraterkreises für den Landesheimrat Bayern. Dieser versteht sich als unabhängiges Gremium zur Unterstützung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen im Verhältnis zu öffentlichen und freien Trägern. Bei Bedarf und auf Anfrage unterstützt der Beraterkreis den Landesheimrat bei der Verfolgung und Durchsetzung seiner Anliegen. Es soll in den Fällen angerufen werden, in denen eine Klärung von Anliegen und Fragen im Rahmen bereits etablierter Beschwerdestrukturen, die vorrangig zu nutzen sind, nicht möglich war, nicht möglich ist, oder nach dem Empfinden des jungen Menschen nicht richtig erfolgte.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
Zeh-Hauswald, Stefanie; Rösler, Stefan: IPSHEIM II!: Der Weg zum Landesheimrat Bayern!
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 5/2012
Zeh-Hauswald, Stefanie: Junge Menschen ernst nehmen! - Der Weg zum Landesheimrat Bayern
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 6/2013