Broschüre

Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan

Arbeitshilfen zur Anwendung der Instrumente bei der Prüfung von Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls, der Abklärung von Leistungsvoraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung und der Durchführung des Hilfeplanverfahrens in der Praxis

Die Neuauflage der Arbeitshilfe ist eine Ver­knüpfung der Sozial­pädagogischen Diag­nose-Ta­bel­le mit der bislang getrennt er­schie­nen Handreichung zur Hilfeplanung. Darin sind besonders die Aspekte des Schutz­auf­trages gegenüber Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Ebenfalls neu ist die elektronische Version, die zielgerichtet durch die in zeitlicher Abfolge stehende Verfahren leitet. Die Vorteile einer elektronischen Bearbeitung liegen in den tech­ni­schen Möglichkeiten, einmal eingegeben Daten an jeder Stelle der notwendigen Wiederholung vorzufinden.

Redaktion: Harald Britze, Aline Dittmann, Hans Hillmeier, Gertraud Huber

 

Stand: 2013

Inhaltsverzeichnis

1. Kapitel - Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise zur Anwendung der PDF Datei

2. Kapitel - Die Sozialpädagogische Diagnostik

2.1. zur Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen im PDF-Format

2.1.1. Die Neufassung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen
2.1.2. Struktureller Aufbau der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen
2.1.3. Die Verortung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen in den Kernprozessen von PeB
2.1.4. Die Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen


2.2. 30 Fragen zur Sozialpädagogischen Diagnostik

2.2.1. Seit wann wird Diagnostik in der Sozialen Arbeit diskutiert?
2.2.2. Auf Grund welcher Erkenntnisse sind die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen entstanden?
2.2.3. Wofür wird Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich benötigt?
2.2.4. Wann sollte die Sozialpädagogische Diagnostik zum Einsatz kommen?
2.2.5. Was ist der Unterschied zwischen Diagnostik, Diagnose und Diagnose-Tabellen?
2.2.6. Welche Rolle spielt die Anamnese in der Diagnostik?
2.2.7. Fließen Befunde Dritter in die Sozialpädagogische Diagnostik ein?
2.2.8. Was ist das Sozialpädagogische an den Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen?
2.2.9. In welchen konzeptionellen Rahmen sind die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen eingebunden?
2.2.10. Welche wissenschaftlichen Ergebnisse brachte die Evaluation der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen?
2.2.11. Sind die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen ein Steuerungsinstrument?
2.2.12. Warum gibt es drei Ausfertigungen der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen?
2.2.13. Wozu dient die Kurzfassung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabelle?
2.2.14. Kann mit Hilfe der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen Gewalt gegen Kinder rechtzeitig erkannt werden?
2.2.15. Eignen sich die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen auch für den Umgang mit latenten Kindeswohlgefährdungen?
2.2.16. Können die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen für die Fachkräfte in den Jugendämtern die Handlungssicherheit erhöhen?
2.2.17. Welche Rolle spielt die leistungserbringende Fachkraft in der Sozialpädagogischen Diagnostik?
2.2.18. Wie ist das Verhältnis von strukturierenden Tabellen zur Praxis des Fallverstehens?
2.2.19. Entsprechen die Erhebungen der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen der amtlichen Jugendhilfestatistik?
2.2.20. Entsprechen die Erhebungen der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen und des Hilfeplans der Jugendhilfeberichterstattung Bayern?
2.2.21. Welche Vorteile bietet die Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen?
2.2.22. Welche Prozessschritte werden durch die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen und den Hilfeplan abgebildet?
2.2.23. Welche Ebenen finden Eingang in die Bedarfsfeststellung?
2.2.24. Mit welchem zeitlichen Aufwand ist die Sozialpädagogische Diagnose zu bewerkstelligen?
2.2.25. Wie werden Kinder in die Sozialpädagogische Diagnostik einbezogen?
2.2.26. Welche Aspekte kultureller Differenz sind im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund in der Sozialpädagogischen Diagnostik zu beachten?
2.2.27. Kann die Sozialpädagogische Diagnostik durch einen freien Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden?
2.2.28. Kann im Rahmen der Anwendung der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen eine kollegiale Beratung angezeigt sein?
2.2.29. Nach welchen Kriterien kann die fallverantwortliche Fachkraft in der Sozialpädagogischen Diagnostik ihre Arbeitsweise selbst evaluieren?
2.2.30. Wer darf die schriftlichen Aufzeichnungen zur Sozialpädagogischen Diagnostik bekommen?

3. Kapitel - Das Hilfeplanverfahren

3.1. Begleithandbuch zur Anwendung des Hilfeplans im PDF-Format

3.1.1. Die Neufassung des Hilfeplans
3.1.2. Struktureller Aufbau des Hilfeplans
3.1.3. Die Verortung des Hilfeplans in den Kernprozessen von PeB
3.1.4. Die Anwendung des Hilfeplans

3.2. 30 Fragen zum Hilfeplanverfahren

3.2.1. Welche Zielsetzungen hat das Hilfeplanverfahren?
3.2.2. Ist der Hilfeplan ein Verwaltungsakt?
3.2.3. Was leistet der Hilfeplan im Verwaltungsverfahren?
3.2.4. Wann beginnt ein Hilfeplanverfahren in verfahrungsrechtlichem Sinne?
3.2.5. In welcher Form und welchem Ausmaß ist eine Datenerhebung zulässig?
3.2.6. Wie wird der Schutz personenbezogener Daten im Hilfeplanverfahren gewährleistet?
3.2.7. Wann ist eine Datenübermittlung zulässig?
3.2.8. Wie häufig und mit welchen Inhalten soll eine Hilfeplanfortschreibung stattfinden?
3.2.9. Wie können die Prinzipien Subsidiarität, Pluralität und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Hilfeplanverfahren berücksichtigt werden?
3.2.10. Wann ist eine Hilfeplankonferenz einzuberufen?
3.2.11. Kann ein Hilfeplanverfahren gegen den erklärten Willen der Eltern durchgeführt werden?
3.2.12. Kann das Hilfeplanverfahren einer Selbstbeschaffung von Leistungen entgegenwirken?
3.2.13. Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Hilfeplanverfahren und der Jugendhilfeplanung?
3.2.14. Gibt es Wechselwirkungen zwischen dem Hilfeplan und anderen Planungsinstrumenten?
3.2.15. Welche Schlüsselqualifikationen werden von einer Fachkraft für eine gelingende Hilfeplanung benötigt?
3.2.16. Welche Gütekriterien muss der Hilfeplan erfüllen?
3.2.17. Wer ist verantwortlich für die Hilfeplanung?
3.2.18. Welche Aufgaben hat die fallverantwortliche Fachkraft in der Hilfeplanung?
3.2.19. Was muss ein Hilfeplan zwingend beinhalten?
3.2.20. Wer ist an einem Hilfeplan zu beteiligen?
3.2.21. Wann ist ein Hilfeplan zu erstellen?
3.2.22. Welche Rolle spielen Rückkehroptionen in der Hilfeplanfortschreibung?
3.2.23. Welche Auswirkungen hat der Hilfeplan auf die Ausübung der elterlichen Sorge?
3.2.24. Warum sind die Hilfearten als gleichwertig zu betrachten?
3.2.25. Was ist bei Hilfeplangesprächen mit Kindern besonders zu beachten?
3.2.26. Welche Bedeutung hat die Geschlechterdifferenzierung in der Hilfeplanung?
3.2.27. Wie wird in der Hilfeplanung die geeignete Hilfe ausgewählt?
3.2.28. Was passiert in der Hilfeplanüberprüfung?
3.2.29. Warum ist eine schriftliche Dokumentation des Hilfeplans so notwendig?
3.2.30. Dürfen Kostengesichtspunkte in der Hilfeplanung eine Rolle spielen?

4. Kapitel - Der Schutzauftrag

4.1. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

4.1.1. Der § 8a SGB VIII
4.1.2. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

4.2. 30 Fragen zum Schutzauftrag

4.2.1. An welcher Stelle ist der öffentliche Schutzauftrag im Verhältnis zum Elternrecht zu verorten?
4.2.2. Was löst den Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendhilfe aus?
4.2.3. Was folgt aus dem Schutzauftrag des öffentlichen Jugendhilfeträgers für den Einzelfall?
4.2.4. Wie wird der Schutzauftrag durch freie Träger sichergestellt?
4.2.5. Wer oder was ist eine insoweit erfahrene Fachkraft?
4.2.6. Wie ist in dringenden Eilfällen die Sicherstellung des Kindeswohls zu gewährleisten?
4.2.7. Welches Verfahren folgt auf das Bekanntwerden einer Kindeswohlgefährdung?
4.2.8. Wann wird ein umfassendes Schutzkonzept notwendig?
4.2.9. Was muss ein Schutzkonzept beinhalten?
4.2.10. Wie kann ein Kind vor familiärer Gewalt geschützt werden?
4.2.11. Wie ist mit Vorwürfen sexueller Übergriffe zu verfahren?
4.2.12. Wie ist mit Mitteilungen einer Kindeswohlgefährdung umzugehen?
4.2.13. Welche Punkte soll ein Gespräch mit mitteilenden Privatpersonen beinhalten?
4.2.14. Welche Punkte soll ein Gespräch mit einer Kindeswohlgefährdung mitteilenden Fachkraft / Institution beinhalten?
4.2.15. Wie ist der Erstkontakt zur Familie in Krisensituationen zu gestalten?
4.2.16. Wie ist die Konfrontation mit einem Kindeswohl gefährdenden Tatverdächtigen vorzubereiten?
4.2.17. Was geschieht bei einer Inobhutnahme?
4.2.18. Kann eine Inobhutnahme durch Kinder und Jugendliche selbst ausgelöst werden?
4.2.19. Was ist vor der Durchführung einer Inobhutnahme zu beachten?
4.2.20. Was ist nach der Durchführung einer Inobhutnahme zu beachten?
4.2.21. Was ist bei Gefahr im Verzug zu tun?
4.2.22. Wie sollte ein Bericht / eine gutachterliche Stellungnahme an das Familiengericht gestaltet sein?
4.2.23. Welche Inhalte soll ein Bericht / eine gutachterliche Stellungnahme an das Familiengericht haben?
4.2.24. Welche Wirkungen entfalten familiengerichtliche Entscheidungen?
4.2.25. Kann ich als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe strafrechtlich belangt werden?
4.2.26. Welche strafrechtlich relevanten Garantenpflichten haben Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter?
4.2.27. Was ist pflichtwidriges Handeln von Jugendamtsfachkräften?
4.2.28. Behindert der Datenschutz den Kinderschutz?
4.2.29. Welche Rolle spielen die Koordinierenden Kinderschutzstellen bei der Sicherstellung des Schutzauftrags?
4.2.30. Welche Fehlerquellen gibt es im Kinderschutz?

Anhang

Sozialpädagogische Diagnose-Tabellen & Hilfeplan – Tabellenteil

CD-ROM mit Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen & Hilfeplan in PDF-Version
 

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Die Kapitel 1-4 der Broschüre können hier herunter geladen werden.

Der Anhang ist unter diesem Link abrufbar.