Einheitliche Berichterstattung über die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen
Förderung der Erziehungsberatungsstellen
AMS Nr. VI 5/7200/28/05 vom 15.11.2005 und Nr. VI 5/7200/23/06 vom 10.04.2006 (mit Anlage)
Anlagen:
Gliederungsschema für Jahresberichte
Muster Zusammenfassung des Jahresberichts <hier nicht abgedruckt>
Für den Bereich der staatlich geförderten Erziehungsberatungsstellen fehlen vergleichbare Daten hinsichtlich der Tätigkeit der einzelnen Beratungsstellen. Weder sind die von den Beratungsstellen erstellten Sachberichte im Hinblick auf die Fallzahlen vergleichbar, noch werden diese in jedem Fall dem Anspruch gerecht, einen Kurzüberblick über die wesentlichen Eckdaten zu geben. Da es in den Beratungsstellen eine Vielzahl von Anwendungsprogrammen zur Dokumentation der Beratungstätigkeit gibt, kann derzeit die Forderung nach einer einheitlichen statistischen Erfassung nicht erhoben werden. In diesem Zusammenhang greifen wir bezüglich der inhaltlichen Angaben der Tätigkeitsberichte jedoch Ergebnisse des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus der Prüfung der "Förderung der Erziehungsberatungsstellen" auf.
Der Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle, der nach den Richtlinien zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen einen wesentlichen Teil des Verwendungsnachweises darstellt, ist daher künftig nach der beiliegenden Vorgabe (10-Punkte Gliederungsschema für Sachberichte der Erziehungsberatungsstellen) zu gliedern.
Des Weiteren bitten wir die Beratungsstellen, diesem Tätigkeitsbericht aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Kurzzusammenfassung voranzustellen. Der Umfang der Zusammenfassung ist hierbei auf ca. eine Seite zu begrenzen. Diese Zusammenfassung hat vor allem Angaben von hoher Relevanz für die Beurteilung der Tätigkeit der Beratungsstelle zu enthalten. Da bei jeder Beratungsstelle andere Schwerpunkte aufzunehmen sind, wird für die Kurzzusammenfassung auf die Vorgabe eines abschließenden Gesamtschemas verzichtet.
Die Kurzzusammenfassung hat folgende Angaben in jedem Fall zu enthalten:
- Fallzahlen
- Beratungsgründe (Schwerpunkte)
- Personalausstattung (Quantität/Qualität)
- Aussagen zur Präventionsarbeit
- Aktivitäten im Bereich Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen
- Veränderungen zu den Vorjahren
... Die Regierungen werden gebeten, die Jahresberichte jährlich auszuwerten und mit einem zusammenfassenden Bericht dem Sozialministerium zu übersenden.
Anlage (Neufassung vom 10.04.2006)
Gliederungsschema für Sachberichte der Erziehungsberatungsstellen
1. Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle
(Anschrift / Telefon / Fax / E-Mail / lnternet; Träger; Öffnungszeiten)
2. Personelle Besetzung
(Berufsbezeichnung: für die Erziehungsberatung relevante Zusatzqualifikationen, insbesondere z. B. psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in, Mediator/in, etc.; Arbeitsstunden)
3. Beschreibung des Leistungsspektrums
(z. B. vorbeugende Maßnahmen/Prävention; Diagnostik; Beratung und Therapie; Krisenintervention)
4. Klientenbezogene statistische Angaben
(Gesamtzahl der Beratungsfälle – nach Zählweise der Beratungsstelle; Zahl der Neuanmeldungen/Beendigungen; Anzahl der aus dem Vorjahr übernommenen Beratungen; Wartezeiten; Altersstruktur und Geschlechterverteilung; Staatsangehörigkeit; regionale Verteilung – nach örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe; sozioökonomische Situation der Familien; Familiensituation; Schul- und Ausbildungssituation/Erwerbsstatus)
5. Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle
(z. B. eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten; Belastungen durch familiäre Konflikte; Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme; Auffälligkeiten im sozialen Verhalten; schulische/berufliche Probleme.
Falls Kommune anderes System fordert, kann dieses angewandt werden.)
6. Angaben über geleistete Beratungsarbeit
(Fallzuordnung nach dem SGB VIII – Mehrfachnennungen möglich; Fallzahlentwicklung; Anzahl der Gesprächskontakte; Dauer der Beratung/Zeitspanne; klientenbezogene Leistungen/Formen der Beratung; Beratungssetting; Art des Abschlusses)
7. Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung
(z. B. Teilnahme an Fort-/Weiterbildungen/Fachtagungen – keine Personenzuordnung; Fallreflexion; Supervision; Konzeptentwicklung – Beschreibung; Evaluation)
8. Prävention/Multiplikatorenarbeit/Netzwerk
(offene Gruppenangebote / Kurse für Kinder, Eltern, Familien; Projektarbeit; Fachberatung; Referententätigkeit; Vernetzung / Kooperation / Austausch mit anderen Institutionen; Praktikantenanleitung)
9. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
(z. B. Gremien-/Ausschussarbeit; Presseveröffentlichungen / Fachbeiträge; Tag der offenen Tür; Zahlen, sofern es sich anbietet)
10. Nachrichten und Informationen
(z. B. Verabschiedungen, Jubiläen)