Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern und Familien
[11.05.2022]
Aufgrund des aktuellen Konflikts kommen zahlreiche ukrainische Kinder und Familien in Deutschland an. Anbei eine Zusammenstellung der Veröffentlichungen zum Thema.
Zusammenstellung von aktuellen Veröffentlichungen
- Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) betreibt SOS-Kinderdorf seit dem 31. März 2022 die „SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime“ unter der Nummer 0600 12 606 12
- Das ifb (Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg) hat Hintergrund-Informationen für die Arbeit mit Geflüchteten aus der Ukraine (aktualisierte Version) zusammengestellt.
- Bei der Integration von geflohene Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe gibt es zahlreiche Fragestellungen. Inbesondere fehlen oft einschlägige Papiere. Zur Abklärung der Ziele des § 72a SGB VIII, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen, gibt es nun eine Muster-Selbstverpflichtungserklärung (barrierefrei). Die Erklärung steht auch in russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung (barrierefrei).
- Die BAG Landesjugendämter hat die Broschüren "Was Jugendämter leisten" und "Kinderschutz: Was Jugendämter leisten" ins Ukrainische übersetzen und von anderer Stelle qualitätssichern lassen. Die Broschüren sind AUSSCHLIESSLICH DIGITAL abzurufen. In allen Sprachversionen sind die Broschüren ebenfalls abrufbar.
- Die BAG Landesjugendämter hat am 31.03.2022 eine Pressemeldung mit dem Titel "Dringender Appell: Vor Aufnahme von Kindern aus der Ukraine Jugendamt kontaktieren!" veröffentlicht. Passend dazu wurde eine Muster-Pressemitteilung als Word entworfen, die Sie gerne verwenden und für den Einsatz in Ihrem Jugendamt anpassen können.
- Im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 28.03.2022 geht es um die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine.
- Das DIJuF greift rechtliche Fragen bezüglich des Umgangs der Kinder- und Jugendhilfe mit dieser Situation auf. Alle Infos und Angaben finden Sie auf der DIJuF-Website.
- Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ankommen junger Geflüchteter und ihrer Familien (Anwendungsbereich SGB VIII, vorläufige Inobhutnahme, Leistungsgewährung, Aufenthaltsrecht)
- Formulierungshilfe für Sorgerechtsvollmachten auf Deutsch/Englisch/Ukrainisch
- Ablaufskizze zum Vorgehen des Jugendamts beim Ankommen junger Geflüchteter
- Materialiensammlung
- Im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 15.03.2022 geht es um die Aufnahme von Kindern aus der Ukraine in der Kindertagesbetreuung.
- Die 1. Punktuation des BMFSFJ behandelt das Thema Unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisende Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in der Kinder‐ und Jugendhilfe.
Lesen Sie dazu auch den Offenen Brief "Kinder und Jugendliche jetzt unterstützen - Kinder- und Jugendpolitik angesichts des aktuellen Krieges in der Ukraine" der AGJ. - Im Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Ukraine-Spezial online geschaltet. Die Sonderseite gibt, neben einem Überblick zur Debatte, auch Praxishinweise.