"Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde"
[21.12.2022]
Im Rahmen der Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter am 23. bis 25. November 2022 sind die von der AG Betriebserlaubnis/HzE erarbeiteten Handlungsleitlinien verabschiedet worden.
Die Handlungsleitlinien richten sich vorrangig an die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden und sollen diese bei der Umsetzung der Neuregelungen der §§ 38, 45 ff. SGB VIII unterstützen.
Die am 21. Juli 2022 veröffentlichten Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und der Regierungen "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" haben einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung dieser bundesweiten Empfehlung geleistet.