Fachliche Empfehlungen Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII. Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 15. November 2023
[20.12.2023]
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) hat der Gesetzgeber zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege die ausdrückliche Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen eingeführt (§ 37b Abs. 1 SGB VIII) sowie die Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten während der Dauer eines Pflegeverhältnisses festgeschrieben (§ 37b Abs. 2 SGB VIII).
Um die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, wurde die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts im Rahmen der 150. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses beauftragt, fachliche Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII auf Ebene eines Expertinnen- und Expertenkreises zu entwickeln.
Die nun vorliegende Veröffentlichung wurde in Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, der Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, der Interessenvertretung der Pflegeeltern und der Wissenschaft erarbeitet und vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss in seiner 156. Plenumssitzung am 15. November 2023 einstimmig beschlossen.
Die fachlichen Empfehlungen "Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII" sollen sowohl den Jugendämtern als auch den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe als Orientierungs- und Arbeitshilfe bei der Sicherstellung des Kindeswohls in Pflegeverhältnissen und der Umsetzung von Schutzkonzepten in Pflegeverhältnissen gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII dienen.
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