Abschluss der Kooperationsvereinbarung gem. § 73c SGB V

[26.02.2025]  Der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) eine "Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung auf Grundlage des § 73c SGB V" geschlossen.

Die Kooperationsvereinbarung regelt v. a. ein einheitliches und standardisiertes Vorgehen bei der Wahrnehmung (gewichtiger) Anhaltspunkte und deren Mitteilung an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten und ermöglicht, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ab sofort Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) abrechnen zu können.
Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderschutz – insbesondere gem. § 4 KKG und § 8a SGB VIII – bleiben davon unberührt. 

Weitergehende Informationen dazu sowie zum medizinischen Kinderschutz finden sich gebündelt auf der Homepage der KVB: Themenseite Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz.