Kooperation kann man lernen. Fortbildung zur Kooperation von Jugendamt und Schule
Die öffentliche Jugendhilfe ist wie kaum ein anderer Bereich auf die Zusammenarbeit mit den verschiedensten Institutionen und Diensten angewiesen (§ 81 SGB VIII), denn die Lebenswelt und die Entwicklungschancen junger Menschen und ihrer Familien werden von einer Vielzahl von Bedingungsfaktoren geprägt.
Jugendhilfe ist nur ein Bereich neben anderen Feldern, die sich um Förderung und Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien bemühen. Will Jugendhilfe ganzheitliche Hilfen leisten, muss sie andere Sozialisationsbereiche in ihr Hilfekonzept mit einbeziehen. Auch weil es immer schwieriger wird, Hilfspotential zu erschließen, ist es angezeigt, vorhandene Kapazitäten durch effiziente Zusammenarbeit auszuschöpfen. Dies gilt vor allem für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe ist für die Schule Art.31 BayEUG.
Die Erfahrung zeigt, dass eine sinnvolle Kooperation nur gelingt, wenn beide Partner ihre jeweiligen Aufträge und Aufgaben definieren, gleichberechtigt aufeinander zugehen und zielgerichtet kommunizieren. Dabei sind regionale Unterschiede zu beachten.
Kooperationsbeispiele, die in der Großstadt Erfolg versprechen, können zu einer erheblichen Überforderung aller Beteiligten in den Landkreisen führen. In den Fortbildungen ist modellhaft veranschaulicht worden, welche Schritte notwendig sind, um zu einer tragfähigen Zusammenarbeit zu gelangen.
Fortbildung will Verständigungsprozesse ermöglichen
Die Fortbildung wurde von Anfang an als gemeinsame Veranstaltung der beiden zentralen Fortbildungsanbieter in Bayern, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie dem Landesjugendamt, konzipiert. Als gemeinsames Verständnis über die Grundlagen von Kooperation wurden festgehalten:
- Die grundsätzliche Akzeptanz des anderen Arbeitsansatzes der jeweiligen Berufsgruppen, deren Fachlichkeit sowie die Bereitschaft zum Dialog.
- Die Herstellung eines Minimalkonsens über grundsätzliche gemeinsame Zielsetzung.
- Die Beibehaltung von klaren Zuständigkeiten.
Der gleiche Prozess der Aushandlung, der für die Kooperation von Jugendamt und Schule vor Ort handlungsleitend sein sollte, wurde auf der Ebene der Fortbildungsträger erprobt und in der Fortbildung vermittelt.
Das Ergebnis dieser Verhandlungen:
- Beide Partner arbeiten gleichberechtigt zusammen
- Paritätische Teilnehmerzusammensetzung in der Fortbildung
- Die Kosten der Fortbildung übernimmt jeder Partner für seine Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Es wird jährlich eine Veranstaltung in dieser Form durchgeführt
- Die Veranstaltung wird in beiden Programmheften veröffentlicht
- Zielgruppe der Schule: Grund-, Haupt- und Förderschulen
- Zielgruppe der Jugendhilfe: Jugendämter
- Teilnehmer von Schule und Jugendamt sollen aus der gleichen Region kommen
- Kooperation sollte immer vor dem Hintergrund eines arbeitsfeldrelevanten Themas (z. B. sexuelle Gewalt gegen Kinder) diskutiert werden.
Inhalte und Zielsetzung der Fortbildung
In der Fortbildung sollten mit dem Dreier-Schritt Informieren, Aushandeln und Vereinbaren die Möglichkeiten und Grenzen für eine Kooperation deutlich werden.
Informieren
Inhalte
- Transparenz über die Aufgaben- und Kompetenzfelder schaffen;
- Verständigung über die unterschiedlichen Berufsrollen und ihre jeweilige Rolleninterpretation herstellen;
- Vermittlung von spezifischen Fachkenntnissen zu dem jeweiligen Fortbildungsthema (sexuelle Gewalt gegen Kinder, Schulverweigerung, drogenkonsumierende Jugendliche);
- Kennenlernen von gelungenen Kooperationsprojekten ("von den Besten lernen").
Ziele
- Schaffung von Akzeptanz und Verständnis für den jeweiligen Aufgabenbereich;
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung verdeutlichen;
- Herstellen einer gemeinsamen Wissensbasis;
- Kennenlernen eines konkreten Ansprechpartners.
Aushandeln
Inhalte
Der Aushandlungs- bzw. Verständigungsprozess über die grundlegenden Faktoren für eine sinnvolle Kooperation wird anhand von vier Fragen geführt:
- Welchen Nutzen bringt die Kooperation?
- Welche Bedingungen braucht sie?
- Welche Grenzen gibt es bei der Kooperation?
- Welches Angebot kann das Jugendamt bzw. die Schule an den jeweils anderen Partner machen?
Ziele
- Realistische Bedingungen für die Kooperation beider Bereiche formulieren.
- Kritischen Dialog ermöglichen über die unterschiedlichen Sichtweisen.
- Konstruktive Ansätze für konkrete Kooperationsprojekte finden.
- Kooperation als nützliches Arbeitsinstrument erkennen.
Vereinbaren
Inhalt
Die Kooperationspartner vereinbaren, welche konkreten Schritte vor Ort zur besseren Zusammenarbeit gemacht werden sollen (Wer macht was bis wann?).
Ziele
- Kooperation bereits in der Fortbildung beginnen zu lassen.
- Die persönlichen Möglichkeiten zur Kooperation ausschöpfen.
- Konkrete Anliegen aus der Fortbildung in den beruflichen Alltag mitnehmen.
Die Unterschiedlichkeit beider Systeme (z. B. weitgehende Freiwilligkeit als Arbeitsprinzip versus Schulpflicht) erfordert von den Handlungspartnern eine klare Vorgehensweise für den Prozess der Zusammenarbeit, sonst sind die bekannten Überforderungen einzelner Partner programmiert. Die Wertschätzung des anderen Ansatzes für die jeweiligen Aufgabenbereiche ist deshalb ein wichtiger Schritt für die Zusammenarbeit.
Die spezielle Vorgehensweise der Veranstaltungen hat den einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, sich über die Rolle als Funktionsträger von Jugendamt bzw. Schule als verantwortlich handelnde Fachkraft zu erleben. Eine weitere Erfahrung dieser Veranstaltung ist, dass es leichter fällt, das eigene Tätigkeitsfeld für die Kooperation zu öffnen und neue Handlungsstrategien zu entwickeln, wenn ein konkreter Nutzen formuliert werden kann.
Der Erfolg der Veranstaltungen bemisst sich am Umfang der vereinbarten Projekte und daran, dass und wie der erste Schritt zur Zusammenarbeit getan worden ist – und der ist ja bekanntlich der schwierigste.