SGB II, SGB III, SGB VIII optimal genutzt: Allen jungen Men­schen Chancen geben

Beschluss des Landesjugendhilfeausschuss vom 15 .03.2006

Die gesellschaftliche Pflicht zur Wahrung der Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, insbesondere von sozial benachteiligten jungen Menschen zur sozialen und beruflichen Integration, bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller beteiligten Akteure. Der bayerische Landesjugendhilfeausschuss ergreift mit diesen Empfehlungen die Initiative mit dem Ziel einer breiten Beteiligung an der Diskussion und Umsetzung seiner Forderungen und Empfehlungen.

Die schwierige Arbeitsmarktsituation, die Lehrstellenproblematik, die Umbrüche in der Benachteiligtenförderung und die im Jahr 2005 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen des SGB II müssen lösungsorientiert diskutiert werden, um so für eine gelingende Integration aller jungen
Menschen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft Sorge zu tragen und dabei auch die öffentlichen Mittel effizient einzusetzen.

Der Landesjugendhilfeausschuss wendet sich mit diesem Appell an die Verantwortlichen im Freistaat Bayern, die Partner auf den kommunalen Ebenen und die arbeitsmarktpolitischen Akteure. Grundlagen seiner Forderungen und Empfehlungen sind insbesondere:

  • die Beschlüsse der Jugendministerkonferenz vom 12./13.05.2005
  • die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zu SGB II
  • und Jugendsozialarbeit vom 28.09.2005
  • die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesagentur für Arbeit vom September 2005

Der Landesjugendhilfeausschuss stellt folgende grundsätzliche Forderungen:

  1. Jeder junge Mensch – auch derjenige mit Vermittlungshemmnissen und erhöhtem Förderbedarf – braucht einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Der Landesjugendhilfeausschuss appelliert an die Arbeitgeber in Privatwirtschaft und öffentlicher Hand, in Wohlfahrtspflege und Organisationen, entsprechende Arbeits- und Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Sollte dies am Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich sein, so bleibt nur, alternative Modelle öffentlich geförderter Beschäftigung zu entwickeln und zu etablieren.
     
  2. Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit muss ein vorrangiges Ziel aller Arbeitsmarkt- und Jugendhilfeakteure vor Ort sein. Der Landesjugendhilfeausschuss fordert die Träger der Grundsicherung, die Kommunen und die Arbeitsverwaltung auf, örtliche Programme zur Unterstützung Arbeits- und Ausbildungsplatz suchender junger Menschen zu entwickeln. Dazu müssen die gesetzlich vorhandenen Spielräume – auch gesetzübergreifend – genutzt werden. An dieser Programm-Entwicklung sind die Träger der freien Jugendhilfe von Anfang an zu beteiligen. Lohnend ist für all dies auch der Austausch von Beispielen guter Praxis.
     
  3. Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) in Verbindung mit § 3 (2)SGB II sowie jede weitere Eingliederungsleistung für junge Menschen nach SGB II oder SGB III sind mit individuellen Qualifizierungselementen auszustatten, die eine Eingliederung in Ausbildung und Arbeit bzw. in weitere diese vorbereitende Instrumente aktiv anbahnen. Eine individuell formulierte, Elemente des Förderns und des Forderns gleichberechtigt berücksichtigende Eingliederungsvereinbarung muss die Grundlage jeder Leistung für junge Menschen sein.
     
  4. Junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf brauchen sozialpädagogisch begleitete Hilfen zur Integration in Ausbildung und Beruf. Jungendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII sollte daher weiterhin als Jugendhilfeleistung von den Kommunen und vom Freistaat Bayern gewährt werden – im Bereich der Arbeitswelt ebenso wie in der Schule, im Jugendwohnen oder in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Eine sachgerechte Ko-Finanzierung aus Mitteln der Jugendhilfe, der Arbeitsförderung und der Europäischen Union bietet hierfür nach Ansicht des Landesjugendhilfeausschusses eine gute Arbeitsgrundlage.

Der Landesjugendhilfeausschuss appelliert insbesondere an die Verantwortlichen der örtlichen Ebenen:

  1. Junge Menschen benötigen eine einheitliche Anlaufstelle, wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder einem Arbeitsplatz sind oder wenn sie finanzielle Leistungen erhalten. Der Landesjugendhilfeausschuss appelliert an die Argen und die Agenturen für Arbeit, vor Ort je eine gemeinsame Anlaufstelle einzurichten, die speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten ist und in der diese unabhängig von ihrem Rechtsstatus alle notwendigen Leistungen passgenau vermittelt bekommen, und die kommunalen Jugendämter eng mit diesen Stellen zu vernetzen. Solange dies nicht möglich ist, müssen von den örtlichen Partnern andere verbindliche Formen der Zusammenarbeit vereinbart werden.
  2. Eine enge Vernetzung aller arbeitsmarktpolitischen Akteure (Kommune, Agentur für Arbeit, Arge, freie Träger, Kammern, Gewerkschaften, Kirchen, Jugendorganisationen etc.) trägt dazu bei, dass jungen Menschen ein Netzwerk zur Verfügung steht, das regionale Konzepte entwickelt und umsetzt sowie Integration in Ausbildung und Arbeit und begleitende Hilfestellungen effektiv vermittelt. Sollte eine Arge eine derartige Jugendkonferenz nicht einrichten, sieht der Landesjugendhilfeausschuss die Kommune in derVerantwortung, entsprechende Gremien zu initiieren.
     
  3. Fallmanager und persönliche Ansprechpartner in den Argen sowie den optierenden Kommunen benötigen jugendhilfe- und migrationsspezifisches Fachwissen, um den bei ihnen um Rat suchenden jungen Menschen gerecht zu werden. Der Landesjugendhilfeausschuss bittet die Träger der Grundsicherung, hierfür umfassend durch entsprechende Schulungen Sorge zu tragen; die im Landesjugendhilfeausschuss repräsentierten Organisationen stellen in diesem Sinne örtlich wie überörtlich ihre Kompetenzen gerne zur Verfügung.

Der Landesjugendhilfeausschuss sieht gesetzlichen Regelungsbedarf:

  1. Kinder- und Jugendhilfe fördert die Lebenschancen junger Menschen. Der Landesjugendhilfeausschuss fordert daher den Gesetzgeber auf, die in § 31 (5) SGB II vorgesehenen Sanktionen in ihrer Höhe wie in ihrer Dauer zu flexibilisieren.
     
  2. Der bundeseinheitliche Regelsatz im SGB II berücksichtigt nicht in ausreichendem Maße regionale Unterschiede und individuelle Bedarfe. Dies kann sich insbesondere auf Kinder und Jugendliche negativ auswirken. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier angemessen zu reagieren und Abhilfe zu schaffen.
     

Ansprechpartner:
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit
Herr Kurt F. Braml, Tel. 089/159187-76
ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt
Frau Karin Obtmeier, Tel. 089/1261-2485