Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII
Die fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses sollen den Jugendämtern als Orientierungs- und Arbeitshilfe bei der Erfüllung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII dienen. Dies gilt sowohl für den unmittelbar eigenen Verantwortungsbereich im Kinderschutz als auch für die Beteiligung der freien Träger und der Kindertagespflegepersonen am Schutzauftrag.
Die geänderte Fassung vom 23.11.2022 kann hier abgerufen werden.