Broschüren

Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB)

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
 

Auszug aus der Vorbemerkung


Mit der jetzt vorgelegten neuen Kernprozessbeschreibung für den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Verbindung mit den Vorgaben aus dem SGB IX und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfüllen die Kooperationspartner von PeB den Anspruch, auf gesetzliche Veränderungen zu reagieren, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu leisten.
 

Die jetzt vorliegende Kernprozessbeschreibung für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII basiert auf der bereits 2013 veröffentlichen Kernprozessbeschreibung „§§ 27 ff. SGB VIII – Hilfe zur Erziehung (HzE) und andere hilfeplangesteuerte Leistungen (§§ 13, 19, 20, 35a, 41 SGB VIII)“, die im Evaluierten PeB-Handbuch, Kernprozesse für die Sozialen Dienste, veröffentlicht wurde. Der im PeB-Handbuch 2013 beschriebene Kernprozess für die „Hilfen zur Erziehung sowie die anderen hilfeplangesteuerten Leistungen“ bleibt in seiner beschriebenen Form erhalten, lediglich für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gilt diese Prozessbeschreibung nicht mehr, sondern die jetzt vorliegende neue Kernprozessbeschreibung. 

Stand: Mai 2020