Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) – Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)
Broschüre als Download erhältlich (barrierefrei)
Auszug aus der Vorbemerkung
Mit der jetzt vorgelegten Kernprozessbeschreibung für den Bereich der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) ergänzen das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und seine Kooperationspartner die bereits vorliegenden "PeB-Handbücher“ um den Arbeitsbereich der Frühen Hilfen und der Netzwerkarbeit in Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Konzept der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) wird vom Freistaat Bayern fachlich und finanziell gefördert und von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Form von regionalen KoKi-Netzwerken
und damit verbundenen Angeboten für Eltern umgesetzt. Die vorliegenden Kernprozessbeschreibungen zur Netzwerkarbeit, zur Beratung von Eltern sowie zur Gestaltung der Schnittstellen zu den Sozialen Diensten werden einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe leisten.
Die jetzt vorliegenden Kernprozessbeschreibungen für den Fachdienst Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) umfassen vier erstmalig in dieser Form veröffentliche Prozessbeschreibungen zu den Bereichen:
- Beratung durch KoKi (einschließlich der Vermittlung und Begleitung zu Angeboten der Frühen Hilfen),
- Übergabe an den ASD (wenn eine weitergehende Leistungserbringung erforderlich ist),
- Mitteilung nach § 8a SGB VIII durch die KoKi (bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung) und
- Netzwerkarbeit (entsprechend der örtlichen Kinderschutzkonzeption).
(Stand: 2022)