Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) Fortschreibung 2022 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) – bekannt als UVG
Broschüre als Download erhältlich
Auszug aus der Vorbemerkung
Mit Datum zum 1. Juni 2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz geändert. Dem Wunsch der Jugendämter entsprechend wurde zeitnah im Jahr 2018 eine Kernprozessbeschreibung für den Bereich des Unterhaltsvorschusses (UVG) vorgelegt, welche die gesetzlichen Änderungen berücksichtigte.
Entsprechend der Vereinbarung zur Qualitätssicherung der Kernprozessbeschreibungen im Rahmen des Projektes "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB“, wurde die Kernprozessbeschreibung evaluiert.
Die jetzt vorliegende Kernprozessbeschreibung berücksichtigt die Erfahrungen der UVG-Stellen mit der Umsetzung des Gesetzes ebenso wie die Erfahrungen mit dem Einsatz der Kernprozessbeschreibung als Instrument zur Qualitätssicherung und Personalbemessung vor Ort.
Bereits seit 2008 beschäftigt sich das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden mit der Frage, in welcher Form sich übergreifende Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschreiben lassen, so dass diese an die jeweiligen Bedingungen in den Jugendämtern vor Ort angepasst und somit als Grundlage für die Personalbemessung und Qualitätssicherung der örtlichen Träger der Jugendhilfe genutzt werden
können.
Als Ergebnis dieser Überlegungen wurde das Projekt "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB" initiiert. An dem Projekt haben sich bis März 2022 ca. 75 % der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern beteiligt. Getragen wird es vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O). Der Bayerische Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedsstätten mit Beschluss des Vorstandes die Teilnahme an PeB. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband begrüßt die Ergebnisse des PeB-Projekts und wird bei seinen Beratungen und Prüfungen die dort entwickelten fachlichen Standards zugrunde legen.
Die jetzt vorgelegte evaluierte Kernprozessbeschreibung für den Bereich Unterhaltsvorschuss (UVG) erfolgte in Verantwortung des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, des Institutes IN/S/O und mit Beteiligung der unten aufgeführten Jugendämter und in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Die wesentlichsten Änderungen liegen im Bereich neuer Teilprozesse. Im Kernprozess Leistungsgewährung sind die Bereiche "Berechnung bei eigenem Einkommen des jungen Menschen“ sowie die "Abstimmung mit anderer UVG-Stelle (ggf. Erstattung)“ hinzugekommen, im Kernprozess Heranziehung die "Rückübertragung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen“. Gleichzeitig wurden Anpassungen bei der mittleren Bearbeitungszeit vorgenommen und zusätzliche Erläuterungen für die
Personalbedarfsberechnung eingefügt.
Die Veröffentlichung soll die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in die Lage versetzen, die fachlichen Standards in der Ablauforganisation des Arbeitsbereiches Unterhaltsvorschuss (UVG) zu überprüfen und anzupassen und diese Ergebnisse dann für ihre Personalbemessung zu nutzen.
Zum Methodischen Vorgehen von Qualitätssicherung und Personalbemessung auf der Basis der bayerischen PeB-Handbücher finden sich im Evaluierten Handbuch für die Sozialen Dienste weitergehende Ausführungen und Hinweise.
An dieser Stelle sei noch einmal allen am Prozess der Erstellung, Anpassung und Überprüfung der Kernprozesse beteiligten Personen herzlich für ihre Mitwirkung gedankt. Die vorliegende Veröffentlichung soll dazu beitragen, die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern nachhaltig zu sichern. Gleichzeitig ist sie ein Beleg dafür, dass das Projekt PeB auf eine langfristige Sicherung von Qualität und Standards in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zielt.
(Stand 2022)