Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Adoption

Broschüre als Download erhältlich

Leibliche Eltern
Beratung und Begleitung von Adoptionsbewerbenden bzw. Adoptiv(pflege)eltern (Fremdadoption Inland/Internationale Fremd-/Verwandten-/Stiefeltenadoption)
Herkunftssuche Inlandsadoption (gemäß §§ 9 Abs. 1 und 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz)
Beratung und Begleitung in Verfahren zur Annahme als Kind (Stiefelternadoption Inland)
Beratung und Begleitung in Verfahren zur Annahme als Kind (Inland Verwandtenadoption/Pflegeelternadoption)

Vorbemerkung:

PeB Adoption 2023 CoverMit Wirkung zum 1. April 2021 trat das Adoptionshilfegesetz (AHG) in Kraft, mit dem unter anderem das Adoptionsvermittlungsgesetz (Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern – AdVermiG) geändert wurde. Entsprechend der Vereinbarung zur Fortschreibung von Kernprozessbeschreibungen im Rahmen des Projektes "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB", wurde die vorhandene Kernprozessbeschreibung zur Adoption aus dem evaluierten Handbuch des Jahres 2013 überarbeitet. Die jetzt vorliegende Kernprozessbeschreibung berücksichtigt die neuen gesetzlichen Regelungen sowie die ersten Erfahrungen der Adoptionsvermittlungsstellen mit der Umsetzung des Gesetzes.
Bereits seit 2008 beschäftigt sich das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden mit der Frage, in welcher Form sich übergreifende Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschreiben lassen, so dass diese an die jeweiligen Bedingungen in den Jugendämtern vor Ort angepasst und somit als Grundlage für die Personalbemessung (§ 79 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) und Qualitätssicherung (§ 79a SGB VIII) der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde das Projekt "Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB" initiiert, an dem sich bis zum Sommer 2022 bereits fast 80 % der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern beteiligt haben. Getragen wird es vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O). Der Bayerische Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern mit Beschluss des Vorstandes die Teilnahme an PeB. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband begrüßt die Ergebnisse des PeB-Projekts und legt bei seinen Beratungen und Prüfungen die dort entwickelten fachlichen Standards zugrunde.

Die bislang entwickelten Kernprozessbeschreibungen sind in elf Handbüchern veröffentlicht worden:
a) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Projektbericht und Handbuch (Kernprozesse für die Sozialen Dienste), 2009
b) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Evaluiertes Handbuch (Kernprozesse für die Sozialen Dienste), 2013
c) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Ergänzungsband zum evaluierten Handbuch (Kernprozesse für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagespflege, Beistandschaft, Amtsvormundschaft), 2015
d) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) (Kernprozesse für die Sozialen Dienste, die Wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die Amtsvormundschaft), 2014
e) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Unbegleitete Minderjährige (Kernprozesse für die Sozialen Dienste, die Wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die Amtsvormundschaft), 2016
f) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) – bekannt als UVG (Kernprozesse für die Leistungsgewährung, Heranziehung, Ersatz- und Rückzahlungspflicht), 2018
g) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Kernprozess für die Sozialen Dienste), 2020
h) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – § 52 SGB VIII, 2020
i) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit), 2022
j) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Fortschreibung 2022, Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) – bekannt als UVG, 2022
k) Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB). Vollzeitpflege (Gewinnung von Pflegepersonen, Vermittlung in Vollzeitpflege,
Unterbringung in einer Pflegefamilie im Rahmen der Inobhutnahme, Erlaubnis zur
Vollzeitpflege, Beratung und Unterstützung der Eltern bei Hilfen außerhalb der
Familie), 2022

Zum methodischen Vorgehen von Qualitätssicherung und Personalbemessung auf der Basis der bayerischen PeB-Handbücher finden sich im evaluierten Handbuch für die Sozialen Dienste weitergehende Ausführungen und Hinweise.
Die jetzt vorgelegten Kernprozessbeschreibungen für den Bereich der Adoptionsvermittlungsstellen erfolgte in Verantwortung des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, des Institutes IN/S/O und mit Beteiligung der unten aufgeführten Jugendämter, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Die wesentlichsten Änderungen liegen im Bereich der Nachbetreuung der an der Adoption Beteiligten, der Beratung mit Ausstellung von Beratungsscheinen bei geplanten Stiefelternadoptionen, der Mitwirkungen in Verfahren der Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen sowie in der Differenzierung des Verfahrens für Adoptiveltern nach "Fremdadoption und Internationale Adoption", "Verwandtenadoption und Pflegeelternadoption" sowie "Stiefelternadoption". Die bisherige Zusammenfassung dieser Verfahren in einen Kernprozess "Adoptiveltern" wird damit zugunsten dieser Differenzierung aufgegeben bzw. sollte in den örtlichen Qualitätshandbüchern ersetzt werden.
Im Interesse der Qualitätssicherung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle bietet es sich an, die vorliegenden Kernprozessbeschreibungen gemeinsam zu besprechen, bei Bedarf an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und ein einheitliches Qualitätshandbuch für die anerkannte gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zu erstellen. Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Häufigkeit und die Gesprächsdauer in der jeweiligen Situation ebenso wie der Dokumentationsaufwand variieren können. Die mittlere Bearbeitungszeit bietet
dabei eine Orientierung für den Gesamtrahmen der zu veranschlagenden Zeit eines
Teilprozesses unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der fachlichen
Empfehlungen und ist daher für die Qualitätssicherung und Personalbemessung von zentraler Bedeutung.
An dieser Stelle sei noch einmal allen am Prozess der Erstellung, Anpassung und Überprüfung der Kernprozesse beteiligten Personen herzlich für ihre Mitwirkung gedankt. Die vorliegende Veröffentlichung soll dazu beitragen, die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern nachhaltig zu sichern. Gleichzeitig ist sie ein Beleg dafür, dass das Projekt PeB auf eine langfristige Sicherung von Qualität und Standards in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zielt und dabei gesetzliche Neuerungen sowie Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt.

(Stand: März 2023)