PeB-Handbuch: Fortschreibung 2025. Hilfeplanung gemäß §§ 36 ff. SGB VIII für Leistungen nach § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII i. V. m. § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe
Am 10. Juni 2021 trat das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz ergab sich eine Vielzahl an Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), die die Kinder- und Jugendhilfe bis heute beschäftigt.
Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) liegen zur Unterstützung der Praxis in den Jugendämtern bereits PeB-Handbücher für die Vollzeitpflege (inklusiv der Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37 Abs. 1 SGB VIII) sowie für die (Allgemeinen) Sozialen Dienste (ASD) mit den Leistungsbereichen Falleingang, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII), zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), zur Inobhutnahme von Minderjähren (§ 42 SGB VIII), zur Anrufung des Familiengerichts im Kontext von §§ 8a und 42 SGB VIII sowie zur Hilfeplanung gemäß §§ 36 ff. SGB VIII für Leistungen nach §§ 13 Abs. 3, 19 und 27 ff. SGB VIII vor.
Die jetzt vorgelegte dritte Kernprozessbeschreibung für den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) in Verbindung mit den Vorgaben aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Mit dieser Kernprozessbeschreibung erfüllen die Kooperationspartner von PeB den Anspruch, auf gesetzliche Veränderungen zu reagieren, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu leisten.
Hier geht es zum Download der Broschüre (noch nicht barrierefrei).
Stand: Februar 2025